Beschlussvorlage - 2022/1343

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für einen Teilbereich (1) des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig wird eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen.

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Sachverhalt

Für das SB-Warenhaus „Kaufland“ ist aufgrund eines Betreiberwechsels eine Umstrukturierung geplant. So sind der Abriss des Gebäudes und ein vollständiger Neubau beabsichtigt. Für den nördlichen Parkplatzbereich mit „Burger King“ und Getränkemarkt liegen unterschiedliche Eigentumsverhältnisse vor. Die Ausfahrt an dieser Stelle auf die Rieffstraße würde ohne Ordnungsmaßnahmen zu Konflikten mit der angrenzenden neuen Ampelkreuzung führen.

 

Im Rahmen der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig wird daher beabsichtigt, für den nördlichen Teilbereich zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen.

 

Danach gilt, dass im Bereich der Veränderungssperre

  1. Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
  2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.

Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.

 

Im Einzelnen umfasst die Veränderungssperre folgende Grundstücke:

 

Gemarkung Merzig,

Flur 25

Flurstücke Nummer: 1/2, 1/16, 2/6, 2/7, 2/8, 2/9, 2/11 und 12/7 und

 

Flur 26

14/2, 14/3, 14/4, 14/7 17/7 und 17/14

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Erlass der Veränderungssperre entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 

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Auswirkungen auf das Klima:

Durch den Erlass der Veränderungssperre entstehen keine direkten Auswirkungen auf das Klima.

 

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Anlagen

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