Beschlussvorlage - 2022/1343
Grunddaten
- Betreff:
-
Veränderungssperre „Vordere Rieffstraße – Teilbereich 1“ im Stadtteil Merzig; Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Merzig
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Anhörung
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29.03.2022
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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22.09.2022
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Sachverhalt
Für das SB-Warenhaus „Kaufland“ ist aufgrund eines Betreiberwechsels eine Umstrukturierung geplant. So sind der Abriss des Gebäudes und ein vollständiger Neubau beabsichtigt. Für den nördlichen Parkplatzbereich mit „Burger King“ und Getränkemarkt liegen unterschiedliche Eigentumsverhältnisse vor. Die Ausfahrt an dieser Stelle auf die Rieffstraße würde ohne Ordnungsmaßnahmen zu Konflikten mit der angrenzenden neuen Ampelkreuzung führen.
Im Rahmen der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig wird daher beabsichtigt, für den nördlichen Teilbereich zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen.
Danach gilt, dass im Bereich der Veränderungssperre
- Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.
Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Im Einzelnen umfasst die Veränderungssperre folgende Grundstücke:
Gemarkung Merzig,
Flur 25
Flurstücke Nummer: 1/2, 1/16, 2/6, 2/7, 2/8, 2/9, 2/11 und 12/7 und
Flur 26
14/2, 14/3, 14/4, 14/7 17/7 und 17/14
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2
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(wie Dokument)
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187,1 kB
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