Beschlussvorlage - 2021/1236

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Beschluss zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hofgut Monbach" im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) wird gefasst. Die Begründung und die Abwägung werden gebilligt.

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Sachverhalt

Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Hofgut Monbach" im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 05. August 2021 bis zum 06. September 2021 statt.

Es haben sich keine Bürgerinnen und Bürger zu der Planung geäußert.

Parallel zu der öffentlichen Auslegung erhielten die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 01. Juli 2021 gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Möglichkeit, zur Aufhebung des Bebauungsplans Stellung zu nehmen und eventuell in Bezug auf ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. Ebenfalls wurden die Nachbargemeinden gemäß " 2 Abs. 2 BauGB an dem Verfahren beteiligt.

Insgesamt wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. Davon haben 17 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahme abgegeben. Von den 7 Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die sich zur Planung geäußert haben, wurden weder Bedenken noch redaktionelle Änderungswünsche zur Planung vorgebracht.

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Anlagen

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