Beschlussvorlage - 2021/1247
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2022 des Betriebes für innerörtliche Abwasserentsorgung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
- Beteiligt:
- 03 Rechnungsprüfungsamt; 111 Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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09.12.2021
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Sachverhalt
Der Wirtschaftsplan 2022 besteht aus dem Erfolgs-, dem Vermögens- sowie dem Finanzplan und wird auf Grundlage der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) erstellt.
Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen und entwickelt sich aus der Gebührenkalkulation. Die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2022 ergab keine
Veränderungen in den Abwassergebühren.
Der Vermögensplan enthält alle voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres, die sich aus Anlagenveränderungen (Erneuerungen, Erweiterungen und Neubauten des Kanalsystems etc.) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben sowie ggfs.
Verpflichtungsermächtigungen.
Für die Maßnahmen innerhalb der Titel:
- Neubau von Kanälen sowie Erneuerungen und Sanierung von Kanälen
- Fremdwasserentflechtung (FWE)
- Erneuerung und Sanierung von Pumpwerken
- Planungskosten
- sonstige Investitionen
- Tilgung
wurde ein gegenseitiger Deckungsvermerk erklärt (§ 14 Abs. 5 EigVO).
Der Finanzplan umfasst einen fünfjährigen Zeitraum und besteht aus einer nach Jahren
gegliederten Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des
Eigenbetriebes, die sich auf die Finanzplanung des städtischen Haushaltes auswirken.