Beschlussvorlage - 2021/85
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan "Lidl-Filiale, Rieffstraße" in der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Merzig;
Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Merzig
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Anhörung
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21.09.2021
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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21.09.2021
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Beschlussvorschlag
- Der Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Filiale Rieffstraße”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung und der Auswirkungsanalyse wird gebilligt und
- die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie
- die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Sachverhalt
Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig hat in seiner Sitzung am 11. März 2021 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Lidl-Filiale, Rieffstraße“ in der Kreisstadt Merzig im beschleunigten Verfahren beschlossen.
Der vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen wird. Gemäß § 13 Abs. 3 wird auch von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13a BauGB, § 13 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB ist der Entwurf des Planes und der Begründung öffentlich auszulegen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt sein kann, sowie die Nachbargemeinden sind gemäß § 13 a BauGB, § 13 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen und zu beteiligen.
Ort und Dauer der Auslegung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit dem Hinweis, dass Äußerungen während der Auslegungsfrist von jedermann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail vorgebracht werden können, ortsüblich bekanntzumachen.
In der Bekanntmachung ist auf die Merkmale des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB hinzuweisen.
Auswirkungen auf das Klima:
Ein Großteil der Fläche des Geltungsbereiches ist bereits überbaut. Durch den Neubau und die bereits vorhandene Versiegelung der Parkplatzfläche kommt es zu keiner weiteren Neuversiegelung.
Aufgrund der Kleinräumigkeit dieser Maßnahme können negative Auswirkungen auf die Belange des Klimaschutzes weitestgehend ausgeschlossen werden. Nähere Aussagen hierzu sind aus der Begründung zum Bebauungsplan ersichtlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7 MB
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2
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(wie Dokument)
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10,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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