Informationsvorlage - 2021/05

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf die Stadtratssitzungen vom 23.04.2020, vom 17.09.2020 sowie vom 17.12.2020 wird Bezug genommen.

 

Mit Schreiben vom 2. Juni 2021 teilt das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mit, dass sich die im Vergabeerlass festgesetzten Wertgrenzen, zunächst befristet bis zum 30.06.2021, bis zum 31.12.2021 verlängern.

 

Eine (nochmalige) Beschlussfassung des Stadtrates ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, da der Rat in seiner Sitzung am 17.12.2020 einstimmig den Beschluss gefasst hat, dass die im Vergabeerlass des Landes aufgeführten Wertgrenzen für Vergaben sowie die derzeit in der Geschäftsordnung festgelegten Wertgrenzen für Stundungen solange beibehalten werden, bis der Vergabeerlass endet.

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