Beschlussvorlage - 2021/997
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderprogramm Aktion Wasserzeichen - Förderrichtlinie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 322 Friedhofswesen, Ver- und Entsorgung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Werksausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.06.2021
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Sachverhalt
Die Landesregierung hat das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ neu aufgelegt. Durch finanzielle Anreize sollen Bürger zu freiwilligen Maßnahmen zur Entsiegelung, Versickerung und Regenrückhaltung motiviert werden. Mindestens 50 % der jährlichen Fördersumme sollen bei entsprechender Nachfrage an die Bürger ausgezahlt werden. Somit können die Kommunen max. 50 % der Fördersumme für eigene Maßnahmen in Anspruch nehmen.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 31.05.21 dem Stadtrat empfohlen an dem Förderprogramm teilzunehmen und die Möglichkeit zu schaffen, städtische Maßnahmen in diesem Rahmen umzusetzen.
Das Land sieht momentan eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren für das Förderprogramm vor. Die Fördersumme beträgt knapp 90.000 € pro Jahr.
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gibt folgende Prämissen zur Förderung vor:
- Förderbetrag max. 20,00 €/m² pro abgekoppelter Fläche je Antragsteller
- Abkopplung der Fläche vom Mischwasserkanal
- die Maßnahme muss im Innenbereich (§ 34 BauGB) liegen
- das Retentionsspeichervolumen muss mind. 3 m³/100 m² fassen
- mind. 50 % der jährlichen Fördersumme sind für Anträge der Bürger vorbehalten
- mind. 50 % der Fördersumme für Flächen unter 200 m²
- jährlicher Verwendungsnachweis
Die Förderrichtlinie berücksichtigt diese Vorgaben und orientiert ansonsten an der Musterrichtlinie des Ministeriums.
Da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine Zusage des Zuschussgebers vorliegt, stehen der Beschluss und der Entwurf der Richtlinie unter Vorbehalt.