Beschlussvorlage - 2021/876-001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die in der Anlage als Entwurf beigefügten Fassungen der Satzung für Kindertageseinrichtungen in der Kreisstadt Merzig, der Gebührensatzung zur Satzung für Kindertageseinrichtungen in der Kreisstadt Merzig sowie der angepassten Kooperationsvereinbarungen zur Finanzierung der Betriebskosten freier Kita-Träger werden mit Wirkung vom 01.08.2021 beschlossen.  

 

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Sachverhalt

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Freizeit wurde bereits in seiner Sitzung am 03. März 2021 über die beabsichtigte Einführung von kreisweit einheitlichen Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen informiert, auf die hierzu erstellte Vorlage wird verwiesen. Zwischenzeitlich haben der Kreisjugendhilfeausschuss, der Kreiselternausschuss und der Kreisausschuss über das Thema beraten und dem Kreistag die Beschlussfassung einer Gebührensatzung für kreisweit einheitliche Elternbeiträge empfohlen, der Kreistag hat die Satzung in seiner Sitzung am 19.04.2021 beschlossen.

Bei Einführung kreisweit einheitlicher Elternbeiträge müssen die städtischen Satzungen (Satzung für Kindertageseinrichtungen in der Kreisstadt Merzig, Gebührensatzung zur Satzung für Kindertageseinrichtungen in der Kreisstadt Merzig) entsprechend angepasst werden. Die Gebührensatzung des Landkreises sieht auch die Einführung einer Infrastrukturabgabe von 25 Prozent für die Betreuung von Kindern mit Auslandswohnsitz vor. Für die meisten Gemeinden hat dies faktisch kaum Auswirkungen, lediglich in der Gemeinde Perl werden die Kitas von einer größeren Zahl von Kindern aus dem benachbarten Frankreich oder Luxemburg besucht. Die Kita-Satzung und die Kita-Gebührensatzung der Kreisstadt Merzig werden um entsprechende Regelungen ergänzt.
Da der Landkreis zukünftig auch den Defizitausgleich der Träger übernehmen wird, der sich ggfs. durch unter den in der Ausführungs-VO zum SKBBG liegende Deckungsgrade ergibt, ist auch eine Änderung der mit den freien Träger geschlossenen Betriebskostenvereinbarungen (mit Ausnahme der Betriebskostenvereinbarung für die Einrichtungen der Lebenshilfe, da hier keine Übernahme von Personalkosten erfolgt) erforderlich. Bisher trägt die Kreisstadt Merzig die sich durch die Anpassung an die vom Stadtrat beschlossenen Elternbeiträge ergebenden Defizite. Da sich seit dem Abschluss der Kooperationsvereinbarungen, die teilweise über 10 Jahre alt sind, viele Änderungen bei den Bezugsnormen, Namen der Kooperationspartner oder Einrichtungen u. ä. ergeben haben, werden die Kooperationsvereinbarungen im erforderlichen Umfang auch redaktionell überarbeitet. 

Die Entwürfe der geänderten Satzungen sowie der angepassten Kooperationsvereinbarungen mit den freien Trägern sind als Anlage beigefügt.

Die Höhe der nach Kalkulation der Kreisverwaltung für das Kindergartenjahr 2021/22 geltenden Beitragssätze sowie der Vergleich zu den in den Kreisgemeinden für das aktuelle Kindergartenjahr 2020/21  gelten Beiträge ist in der Anlage beigefügten Tabelle dargestellt. Auf Basis der Belegungszahlen für Februar 2021 führen die kreisweit einheitlichen Elternbeiträge in den städtischen Kitas zu einer monatlichen Ersparnis  der Eltern von 12.232 € (hochgerechnet auf ein Kindergartenjahr 146.784 €).

Ebenfalls beigefügt ist der Entwurf der Gebührensatzung des Landkreises Merzig-Wadern, über die am 19. April 2021 im Kreistag abschließend beschlossen wird. 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Durch die Übernahme von sich ggfs. aus der kreisweiten Festsetzung der Elternbeiträge ergebender Defizite sowohl für die Einrichtungen der Kreisstadt Merzig, als die Einrichtungen der freien Träger wird der städtische Haushalt entlastet. Im Jahr 2019 lag die Gesamtbelastung bei rd. 190.000 €. Dem gegenüber stehen mögliche Erhöhungen der Kreisumlage für die kreisweiten Ausgleichszahlungen, die im Moment noch nicht beziffert werden können. Da in der Neufassung des SKBBG bzw. der Ausführungsverordnung nach bisherigem Kenntnisstand auch die Möglichkeit bestehen wird, Einnahmeüberschüsse der Träger zum Ausgleich der Defizite anderer Träger zu verwenden, dürfte die hier zu erwartende Belastung jedoch eher gering sein. 

 

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