Beschlussvorlage - 2021/985
Grunddaten
- Betreff:
-
Solarpark Merchingen-Brotdorf; Einleitung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Brotdorf
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Anhörung
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22.06.2021
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Erledigt
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Ortsrat Merchingen
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Anhörung
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07.06.2021
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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24.06.2021
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Beschlussvorschlag
Es erfolgt der Beschluss
a. gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung eines Bebauungsplans „Solarpark Merchingen-Brotdorf“ und
b. für die parallele Flächennutzungsplanteiländerung im Stadtteil Merchingen und Brotdorf,
c. sowie für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung.
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 27. Mai 2021 beantragt die ÖkoStrom Saar GmbH, Trierer Straße 22, 66663 Merzig in Kooperation mit den Stadtwerken Merzig GmbH (nachfolgend Kooperationsgemeinschaft genannt) die Aufstellung eines Bebauungsplans „Solarpark Merchingen-Brotdorf“, um so die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen (PV) im Bereich der Gewanne „Auf Adel/Vorderst Krämersloch“ im Grenzbereich zwischen den Gemarkungen Merchingen und Brotdorf zu schaffen.
Der Antragsteller erklärt sich bereit, sämtliche Planungskosten einschließlich der Verfahrensdurchführung zu tragen.
Für die Durchführung der Bauleitplanverfahren soll das Ingenieurbüro Iföna GmbH, Priv. Institut für Ökologie, Natur- und Artenschutz GmbH, Völklingen, beauftragt werden.
Die Landesregierung hat mit Veröffentlichung im Amtsblatt des Saarlandes am 6. Dezember 2018 eine Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen erlassen.
Der von der Kooperationsgemeinschaft vorgesehene Bereich liegt innerhalb einer in dieser Verordnung für die Errichtung von Photovoltaik vorgesehenen Flächen und deckt sich somit grundsätzlich auch mit den Zielen der Landesplanung.
Wie in der als Anlage beigefügten Projektskizze dargestellt, sehen zwei Planungsvarianten ein neuartiges Agri-Photovoltaiksystem vor, welches aufgrund der senkrechten Aufständerung und des großen Abstands zwischen den Kollektoren auch weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung zulässt. Selbst größere Landmaschinen können die Zwischenräume noch befahren.
Um das Verfahren einzuleiten, bittet die Kooperationsgemeinschaft den Stadtrat der Kreisstadt Merzig, für das Plangebiet "Solarpark Merchingen-Brotdorf" einen Bebauungsplan gem. § 2 Abs. 1 BauGB nach den Bedingungen der §§ 2, 8, 9 und 10 BauGB aufzustellen, der mindestens die Anforderungen der in § 30 Abs. 1 BauGB geforderten Voraussetzungen enthält. Zudem ist eine parallele Teiländerung des Flächennutzungsplans durchzuführen. Als erster förmlicher Verfahrensschritt kann danach die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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