04.11.2025 - 1 Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gem. §...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Die Kreisstadt Merzig beschließt gem. § 141 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die in der beigefügten Anlage abgegrenzten Untersuchungsbereiche für die Stadtteile Mechern, Mondorf und Silwingen die Einleitung „Vorbereitender Untersuchungen“ i.S.d. § 141 Abs. 1 BauGB.

2. Gem. § 141 Abs. 3 Satz 2 ist der Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.

3. Gem. § 137 BauGB sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstigen Betroffenen an der Vorbereitung der Sanierung zu beteiligen. Die Erörterung mit den Betroffenen sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Gem. § 138 BauGB sind die Vorgenannten ver-pflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. Die Beteiligung soll im Rahmen von Öffentlichkeitsveranstaltungen erfolgen.

4. Gem. § 139 BauGB sind die Träger öffentlicher Belange (TöB) zu beteiligen. Dies erfolgt im Rahmen einer TöB-Beteiligung nach den Vorgaben des § 4 Abs. 2 BauGB.

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Abstimmungsergebnis:

 

Der Ortsrat stimmt der Anlage zur Einleitung der Untersuchungsbereiche einstimmig zu, mit dem Zusatz: 

Die Niederau, die Fremersdorfer Straße mit Dörrmühle, sowie den ehemaligen Bahnhof (Firma Wilbois) mit aufzunehmen. 

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?TOLFDNR=1016877&selfaction=print