30.10.2025 - 11 Bebauungsplan „Vordere Rieffstraße, Teilbereich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende spricht zur Vorlage.

 

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Beschluss:

1. Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

2. Der Stadtrat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes (Teilbereich A), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht und Gutachten (Verkehrsgutachten, Auswirkungsanalyse).

3. Der Stadtrat beschließt zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?TOLFDNR=1016857&selfaction=print