27.10.2025 - 6 Verlängerung des Durchführungsvertrags zum vorh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende führt aus, dass bereits im Jahr 2017 ein Vertrag zwischen AWO und der Kreisstadt über die Errichtung eines Seniorenzentrums sowie eines genossenschaftlichen Wohnprojektes geschlossen worden sei. Die Errichtung des Seniorenzentrums sei inzwischen abgeschlossen, für das Wohnprojekt lägen bislang jedoch keine konkreten Planungen vor. Dennoch halte der Vorhabenträger daran fest, auch diesen Teil des Vertrages zu erfüllen und erbittet sich eine Verlängerung. Der Vorsitzende wirbt für Zustimmung.

 

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Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers auf Verlängerung des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) „Klosterkuppe“ gemäß § 12 BauGB stattzugeben.

Die Laufzeit des Vertrags wird um fünf weitere Jahre verlängert. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur formgerechten Vertragsänderung in die Wege zu leiten.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0