30.10.2025 - 10 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- u...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Der Vorsitzende spricht zur Vorlage.

 

Reduzieren

Beschluss:

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten, in der beigefügten Anlage (Abwägungsvorschlag) aufgelisteten Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und soweit abwägungsbeachtlich entsprechend dem in der Anlage ersichtlichen Abwägungsvorschlag beschlossen.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Vollsortimentmarkt Rieffstraße“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung, wird gebilligt und gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, wie auch die Bürgerinnen und Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?TOLFDNR=1016817&selfaction=print