30.10.2025 - 13 Verlängerung des Durchführungsvertrags zum vorh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende spricht zur Vorlage und teilt mit, dass sich an der ursprünglichen Vereinbarung inhaltlich nichts geändert habe. Lediglich der Umsetzungszeitraum solle verlängert werden. Ortsrat und Bauausschuss hätten sich im Vorfeld mit der Vorlage auseinandergesetzt und Zustimmung empfohlen.

 

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Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des Vorhabenträgers auf Verlängerung des Durchführungsvertrags zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP) „Klosterkuppe“ gemäß § 12 BauGB stattzugeben.

Die Laufzeit des Vertrags wird um fünf weitere Jahre verlängert. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur formgerechten Vertragsänderung in die Wege zu leiten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

37

0

0

 

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