22.05.2025 - 2.1 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrate...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 22.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 100 Politische Gremien und Öffentlichkeitsarbeit
- Beschluss:
- abgelehnt
Der Vorsitzende erklärt, dass der Antrag der SPD-Fraktion vom 20.05.2025 geprüft worden sei. Die Aufnahme des Tagesordnungspunktes stehe im Einklang mit den kommunalrechtlichen Vorschriften und könne daher in der Sitzung beraten werden. §41 Abs. 1 Satz 3 bzw. 4, zweiter Halbsatz KSVG beziehe sich auf Anträge von Fraktionen oder mindestens einem Viertel der Mitglieder des Rates, nicht aber auf die Arbeit und auf die Vorlagen der Verwaltung. Hintergrund dieser Regelung, die die Fraktionen betreffe, sei, dass die Ratsarbeit nicht durch immer gleichlautende Anträge von Fraktionen gehemmt werde. Daher betreffe der zugrunde gelegte Satz und damit einhergehend die rechtliche Fragestellung der SPD-Fraktion nicht die Vorlagen der Stadtverwaltung.
Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) erklärt, dass es nicht mehr zeitgemäß sei, mehrere Vorstellungsgespräche mit einem Bewerber zu führen und appelliert, den Beschluss zu fassen, die Anzahl der Vorstellungsgespräche auf eines zu reduzieren. Die CDU-Fraktion werde beiden Vorschlägen zustimmen, die aktuelle Vorlage (002) werde jedoch als kritisch und unzweckmäßig gesehen, da bei allen Vorstellungsgesprächen die Personalkommission einberufen werden müsse. Für Bewerbungen auf bestimmte Arbeitsbereiche sei dieses Gremium zu groß. Die Fraktion vertraue auch auf die fachliche Einschätzung der Verwaltung, wenn es darum gehe, Personal bis zur Entgeltgruppe E11/A11 einzustellen. Ab der Entgeltgruppe E11/A11 sei es sinnvoll, das Bewerbungsverfahren in Zusammenarbeit mit der Personalkommission durchzuführen. Von daher werde die alte Vorlage (001) weiterhin favorisiert, die neue Vorlage (002) sei aus zeitlichen Gründen unzweckmäßig. Dennoch werde die Fraktion beiden Anträgen zustimmen.
Fraktionsvorsitzender Oehm (SPD) fragt nach dem zeitlichen Ablauf der rechtlichen Bewertung des Antrages. Der Antragsteller habe keine Information bzgl. der Überprüfung der Rechtmäßigkeit erhalten. Hr. Oehm fragt ebenfalls, ob es keine Möglichkeit im Vorfeld gegeben habe, die Prüfungsergebnisse entsprechend mitzuteilen. Die SPD-Fraktion sehe weiterhin in diesem Tagesordnungspunkt einen Verstoß gegen den § 41 (1) Satz 3 KSVG, da der Antrag der Verwaltung bereits in der SR-Sitzung vom 03.04.2025 beraten und abgelehnt wurde. Die dreimonatige Beratungsfrist lt. KSVG werde mit der Beratung in der heutigen Sitzung nicht eingehalten. Die SPD-Fraktion beantrage aus diesem Grund die rechtliche Überprüfung des Sachverhaltes und die Vertagung des Themas bis zur Überprüfung bzw. bis zum Vorliegen des Prüfungsergebnisses. Hr. Oehm bittet um Abstimmung des Antrages der SPD-Fraktion, bevor er die Wortmeldung bzgl. des Tagesordnungspunktes abgeben werde, sollte der Antrag der SPD-Fraktion keine Mehrheit finden.
Oberbürgermeister Hoffeld äußert sein Bedauern, dass die Kompetenz der Stadtverwaltung angezweifelt werde. Die Frage über die rechtliche Zulässigkeit einer erneuten Abstimmung des Antrags wurde bereits in der letzten Hauptausschusssitzung gestellt und beantwortet. Herr Klein, Herr Calmes oder auch Frau Bohlen aus der Verwaltung können die rechtliche Auskunft geben.
Fachbereichsleiter Klein unterstreicht die Worte des Oberbürgermeisters zur Erläuterung des Antrags der SPD-Fraktion. Der von der SPD-Fraktion zitierte § 41 KSVG beziehe sich vom Wortlaut eindeutig auf Anträge der Fraktionen. Wenn ein Antrag der Fraktionen in den letzten 3 Monaten beraten worden sei, gebe es keinen Rechtsanspruch der Fraktionen zur Wiederaufnahme des Antrages in die Tagesordnung. Die Funktionsfähigkeit des Rates solle nicht durch immer wiederkehrende, gleichlautende Anträge beeinträchtigt werden. Ausschließlich nicht betroffen von dieser Vorschrift seien jedoch Tagesordnungspunkte, die von Seiten der Verwaltung, sprich vom Oberbürgermeister, auf die Tagesordnung gesetzt werden. Diese Rechtsauffassung werde ebenfalls gestützt von der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz; diese sei inhaltsgleich mit dem KSVG mit dem Unterschied, dass hier eine 6-Monats-Frist gelte. Von daher sei die Aufnahme des Tagesordnungspunktes rechtskonform. Die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit im Nachgang durch das Landesverwaltungsamt prüfen zu lassen, stehe der SPD-Fraktion jederzeit offen.
Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) weist daraufhin, dass die CDU-Fraktion dem juristischen Sachverstand der Verwaltung vertraue und hoffe, dass die SPD-Fraktion mit ihrem ehrenamtlichen Beigeordneten diesem Vertrauen ebenfalls folge. Die Vertragung des Antrages werde nicht zu einer Erleichterung und Beschleunigung des Verfahrens beitrage. Eine Entscheidung vor der Sommerpause wäre wünschenswert.
Fraktionsvorsitzender Morbe (FWM/FDP) stimmt im Namen der Fraktion dem Vertagungsantrag der SPD-Fraktion nicht zu und möchte eine Entscheidung in dieser Sache. Die Entscheidung bzgl. der Einstellung eines Bewerbers solle unter Einbezug der Personalkommission erfolgen. Der Personalbereich sei einer der größten Kostenfaktoren der Stadtverwaltung, hier gelte es, Kosten einschätzen und prüfen zu können. Informationen im Nachhinein reichten nicht aus. Eine Information der Personalkommission solle im Vorfeld einer Ausschreibung erfolgen. Die FWM/FDP-Fraktion werde daher die Änderung der Geschäftsordnung im Hinblick auf die Vorlage Nr. 001 ablehnen. Dies bedeute nicht, dass eine Verkürzung des Einstellungsverfahrens abgelehnt werde. Es solle jedoch gewährleistet sein, dass weiterhin ein Überblick und Mitspracherecht bei den Einstellungen erhalten bleibe.
Fraktionsvorsitzender Oehm (SPD) stellt nochmals sicher, dass es im Antrag der Fraktion nur darum gehe, dass das Verfahren gesichert sei und die Fristen des KSVG eingehalten werden. Es gebe keinen Zweifel an der juristischen Kompetenz der Stadtverwaltung. Über beide Beschlussvorlagen sei in der Fraktionssitzung gesprochen worden, die SPD-Fraktion werde einer Beschleunigung des Verfahrens nicht im Wege stehen.
Oberbürgermeister Hoffeld weist nochmals darauf hin, dass Hr. Oehm bereits im Hauptausschuss die Kompetenz angezweifelt habe und die rechtliche Grundlage bereits in der Sitzung beantwortet worden sei.
Ratsmitglied Klein (CDU-Fraktion) stellt den Antrag, die Sitzung für 10 Minuten zu unterbrechen, damit die neue Sachlage innerhalb der Fraktionen besprochen werden könne.
Oberbürgermeister Hoffeld lässt über den Antrag abstimmen.
Es folgt nach Zustimmung des Stadtrates eine Unterbrechung von 10 Minuten, die Fortsetzung der Sitzung wird auf 18 Uhr festgelegt.
Oberbürgermeister Hoffeld stellt um 18 Uhr die Anwesenheit der Mitglieder fest und führt die Sitzung fort. Mit Einverständnis des Rates erteilt OB Hoffeld vor dem Hintergrund der Regelung in der Geschäftsordnung Fraktionssprecher Oehm das Recht, sich ein drittes Mal zu diesem TOP zu äußern.
Fraktionsvorsitzender Oehm (SPD) bedankt sich für die Unterstützung von Bürgermeister Bies und Herrn Klein (Verwaltung) in der Zeit der Sitzungsunterbrechung. Die SPD-Fraktion ziehe ihren Antrag auf Vertagung zurück.
Der Vorsitzende weist auf den Antrag der CDU-Fraktion hin, auch über den ursprünglichen Antrag (Vorlage 001) abzustimmen. Die Abstimmung über die Vorlage 001 erfolgt.
