08.05.2025 - 4 Evaluierung Hebesatz Grundsteuer B

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende erläutert die Vorlage. Zum Ende des letzten Jahres sei der Hebesatz auf 440 % festgesetzt worden. Hintergrund sei die Hochrechnung gewesen, dass sich der voraussichtliche Wert, um die zugesagte Aufkommensneutralität zu erreichen, bei 436 % befinde. Es sei bereits damals mitgeteilt worden, dass es sich dabei lediglich um eine Hochrechnung gehandelt habe und man daher Mitte 2025 die Werte mit den aktuellen Zahlen nochmals neu berechnen werde. Dies habe man getan und käme zu einem aktuellen Wert von 436 %. Dieser läge somit sehr nah an dem im Dezember 2024 hochgerechnetem Wert. Es werde daher vorgeschlagen, den Wert bei 440 % zu belassen und Ende 2025 den Wert nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls neu festlegen. Der Hauptausschuss habe empfohlen, diesem Vorschlag zuzustimmen.

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Beschluss:

Der Stadtrat beschließt eine erneute Evaluierung des Hebesatzes für die Grundsteuer B zum Jahresende 2025 durchzuführen und gegebenenfalls dann über eine Anpassung des Hebesatzes zu entscheiden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

41

0

0