20.02.2025 - 3 Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrate...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende erläutert die Vorlage.

 

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Beschluss:

Die in der Anlage 2 zu § 4 der Geschäftsordnung unter Nrn. 1.3. und 1.4.1. festgeschriebene Wertgrenze für freihändige Vergaben wird von 3.000 € auf 5.000 € heraufgesetzt.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

40

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage