14.01.2025 - 1.11 Nutzungsänderung der im Erdgeschoss des Geschäf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ausschussmitglied Ripplinger hält das bestehende Spielhallenkonzept der Kreisstadt Merzig für gut durchdacht. Er merkt an, dass man hiervon auch nicht abweichen sollte und im vorliegenden Fall daher gute Argumente gegen die Wettvermittlungsstelle sprechen.

 

Ausschussmitglied Kautenburger fragt nach, ob nicht ein Gewohnheitsrecht bestehe, da in den Räumlichkeiten bereits jahrelang ein Ladenlokal für Sportwetten angesiedelt war.

Der Schriftführer stellt fest, dass die Nutzung als Wettbüro seinerzeit nicht beantragt worden ist. Da somit auch zu keinem Zeitpunkt eine rechtskräftige Genehmigung vorlag, kann hieraus auch kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden. Dass die Nutzung vor mehreren Jahren aufgegeben wurde, hing mit der zwischenzeitig fehlenden Konzessionierung zusammen.

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird erneut nicht hergestellt und der befristeten Nutzungsänderung nicht zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0