04.12.2024 - 3 Werbeanlagen- und Warenautomatensatzung "Kreiss...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Hilbringen
- Gremium:
- Ortsrat Hilbringen
- Datum:
- Mi., 04.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Vorsitzende erläutert, dass es bereits seit 2014 eine solche Satzung gibt. Die Satzung reguliert die Gestaltung und Platzierung von Werbeanlagen und Warenautomaten, um das charakteristische Stadt- oder Ortsbild zu wahren und Fehlentwicklungen zu verhindern. Da es zuletzt verstärkte Anfragen für Gebiete gibt, die außerhalb der geltenden Satzung liegen, soll diese nun hinsichtlich der Geltungsbereiche aktualisiert und auch bezüglich geänderter rechtlicher Vorgaben angepasst werden. Für Hilbringen heißt das, dass die Abgrenzung des Zentrums nach Norden bis zur Einmündung „Ballerner St./FitterStraße“ erweitert wird, der südliche Eingangbereich (Waldwieser Str.) und der östliche und nordwestliche Eingangsbereich in die Satzung mit aufgenommen werden.
Ziel ist es mit der Satzung, das Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Erhalt eines ansprechenden Ortsbildes zu halten.
Beschluss:
- Einleitung des Verfahrens
- Billigung des Entwurfes der 1. Fortschreibung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Entwurf der 1. Fortschreibung der Satzung
- Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
- Beschluss der Veröffentlichung im Internet sowie parallelen Auslegung
Die Einleitung des Verfahrens wird beschlossen und der Entwurf der 1. Fortschreibung des Werbeanlagen- und Warenautomatenkonzeptes inkl. Entwurf der 1. Fortschreibung der Satzung gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit analog § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange analog § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden analog § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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