19.12.2024 - 6 Aufstellung des Bebauungsplans „Fachmarkt Quart...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende fasst den Inhalt der Vorlage kurz zusammen.

 

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Beschluss:

Der Stadtrat beschließt gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ sowie die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“.
 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

40

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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