10.12.2024 - 1 Bewirtschaftung von Teilflächen des Stadtwaldes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorsitzende nimmt Bezug auf die der Einladung beigefügten Unterlagen. Es geht darum, dass, wenn die beiden Förster in den Ruhestand gehen, sich bei der Bewirtschaftung des Stadtwaldes etwas verändern soll. 2017 wurde bereits von der Stadt Merzig für den Forstbetrieb eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Dabei hat ein Gutachter festgestellt, dass bei der Größe des Stadtwaldes, dieser immer von einem eigenen städtischen Bediensteten mit einer Ausbildung zum gehobenen oder höheren Forstdienst geleitet werden sollte. Darüber hinaus hat der Gutachter festgehalten, dass die bisher im Betrieb eingesetzten zwei Förster mit ihrem Aufgabenbereich ausgelastet sind und die bisherigen Aufgaben auch weiterhin anfallen werden. Der Gutachter hat aber auch gesagt, dass die Aufgaben wie Verkehrssicherung, Auszeichnen von Beständen usw. von einem außerstädtischen forstlichen Dienstleister übernommen werden können. Der Stadtrat ist den Empfehlungen des Gutachters in der Sitzung am 12.11.2020 gefolgt. Das bedeutet, wenn die beiden Förster in Rente gehen, wird nur noch ein Förster eingestellt sowie weitere forstdienstliche Mitarbeiter. Darüber hinaus wird ein außerstädtischer forstdienstlicher Dienstleister für die Bewirtschaftung eines Teiles des Stadtwaldes verantwortlich sein, bis auf die Holzvermarktung, das macht die Stadt weiterhin selbst.

Die Vorsitzende verweist an Ortsratsmitglied Dyck, der im Stadtrat war und daher hier mehr Informationen hat und somit Fragen klären kann. Ortsratsmitglied Siebenborn stellt die Frage nach den anfallenden Kosten für einen Dienstleister. Ortsratsmitglied Dyck teilt mit, dass ein erheblicher Fachkräftemangel besteht, und dass eine solche studierte Fachkraft im Beamtenverhältnis sicherlich teurer als ein Dienstleister ist. Ortsratsmitglied Karpe meint, dass ein Vorteil eines Dienstleisters sicherlich auch ist, dass die Maschinen nicht im Eigentum der Stadt sind. Darüber hinaus wird ein Leistungsverzeichnis erstellt und ein Dienstleister wird auch nur Kosten verursachen, wenn er eine Leistung erbringt.

Wichtig ist Ortsratsmitglied Siebenborn auch, dass letztlich nicht mehr Holz rausgeholt wird als nachwächst und später kein Wald mehr existiert. Ortsratsmitglied Dyck teilt hierzu mit, dass die Stadt Merzig hier sehr viel restriktivere Vorschriften hat als z. B. Mettlach.

Die Vorsitzende bittet um Abstimmung.

 

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Beschluss:

Der Bewirtschaftung von Teilflächen des Stadtwaldes durch einen Dienstleister wird zugestimmt.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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