07.11.2024 - 7 Gründung einer Tochtergesellschaft durch die AR...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Gründung einer Tochtergesellschaft durch die ARGE SOLAR e.V. in der Rechtsform einer gGmbH, wodurch eine mittelbare Beteiligung der Kreisstadt Merzig entsteht, wird zugestimmt.

Die Zustimmung umfasst ausdrücklich auch bereits eine mögliche spätere Beteiligung des Landes an der neuen Gesellschaft. Hierdurch sinken die Beteiligungsquoten der bisherigen (mittelbaren) Gesellschafter je nach Höhe der Beteiligungsquote des Landes ab. Die Beteiligung des Landes darf in diesem Fall bis zu 74,9 % der Geschäftsanteile umfassen, sofern sichergestellt ist, dass ein der Beteiligung angemessener Einfluss in den Gremien der neuen Gesellschaft und insgesamt die Einhaltung der §§ 108 ff. KSVG auch weiterhin sichergestellt ist.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

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