07.11.2024 - 4.1 Nachträge zu den Konzessionsverträgen Strom, Ga...

Beschluss:
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Beschluss:

Der Nachtrag zu den Konzessionsverträgen Strom, Gas sowie Trinkwasser, Heilwasser und Wärme wird vorbehaltlich der verpflichtenden Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz (UstG) für juristische Personen des öffentlichen Rechts zum 01.01.2025 beschlossen.
 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

39

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage