22.09.2022 - 7 Veränderungssperre „Vordere Rieffstraße Teilber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsmitglied Weiten (Bündnis 90/Grüne) bezieht sich auf seine Aussage zu einem vorangegangenen Tagesordnungspunkt. Dieses Gebiet gehöre eigentlich nicht dazu. Ressortleiter Bies habe selbst gesagt, dort gehöre kein Einzelhandel hin. Seine Fraktion habe bereits Vor-schläge gemacht, was an diesem Standort entwickelt werden könne. Dass das jetzt nicht komme, sei schade. Schwerpunktmäßig solle dieses Gebiet als gewerblicher Bereich bestehen bleiben. Es gebe noch andere gewerbliche Bereiche, die in Merzig fehlten. Dies sei sinn-voller, als Einzelhandel zur Zielsetzung zu erklären.

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Grüne) erkundigt sich, ob die Stadt Merzig Interesse habe, den ehemaligen LfS-Standort zu erwerben, da die öffentliche Hand der öffentlichen Hand in der Regel sehr günstig verkaufe.

Der Vorsitzende antwortet, dies sei momentan nicht beabsichtigt.

Ressortleiter Bies konkretisiert, es gebe auch fachliche Gründe, davon Abstand zu nehmen. Man kenne die Gründe, weshalb der LfS diese Fläche verlassen habe. Es bestehe ein hohes Risiko für die Stadt, die Fläche zu kaufen und zu ertüchtigen.

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) äußert ebenfalls Bedenken und stimmt Ratsmitglied Weiten (Bündnis 90/Grüne) zu. Die privaten Eigentümer würden de facto enteignet. Er habe die Befürchtung, dass die Grundstücke wesentlich im Preis steigen werden, wenn man das Gebiet für den Einzelhandel ausweise.

Ressortleiter Bies entgegnet, man fasse heute nicht den Beschluss, dort Einzelhandel anzusiedeln. Es gehe um den Beschluss, in eine Diskussion einzusteigen, um die zukünftige Nutzung festzulegen. Es gebe Flächen, da mache es Sinn, beide Optionen offen zu lassen.

 

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Beschluss:

Für einen Teilbereich (2) des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ im Stadtteil Merzig wird eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

4

1

 

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Anlagen zur Vorlage