22.09.2022 - 5 Aufstellung des Bebauungsplans „Vordere Rieffst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsmitglied Manfred Klein (CDU) verkündet für die CDU-Fraktion, man begrüße ausdrücklich die Aufstellung des Bebauungsplanes, weil auch die Veränderungssperre damit im Zusammenhang stehe. Mit dieser Veränderungssperre mache man sehr deutlich, dass an dieser zentralen Stelle nicht gebaut werden darf, was man wolle, sondern das, was für die Stadt insgesamt gut sei. Es sei wichtig, diese Weiche jetzt zu stellen.

Ratsmitglied Weiten (Bündnis 90/Grüne) legt dar, man habe kein grundsätzliches Problem mit dem Bebauungsplan, sondern nur mit der Zuteilung des Gebietes. Es kämen drei Gebiete zum Kernbereich dazu. Die ehemalige Parkfläche von Kaufland sei unproblematisch. Er sehe jedoch kritisch, dass man Gewerbeflächen zu Sondergebieten des Einzelhandels umwandele. Im Ausschuss sei gesagt worden, dies bedeute nicht, dass dort auch Einzelhandel angesiedelt werde. Aber die Zielsetzung sei nun für das ganze Gebiet definiert worden. Das sei seiner Meinung nach keine Förderung der Innenstadtlage. Auch die Aussage, dass dort nur nicht-innenstadtrelevante Produkte verkauft würden, sei so nicht richtig. Dort bekomme man alles, was man auch in der Stadt bekomme. Im Zusammenhang mit der Globus-Ansiedlung würden dann viele Bürger nicht nach Merzig in die Innenstadt gehen, da sie in 500 m Umkreis alles an Ort und Stelle bekämen. Insbesondere die gewerblichen Flächen seien attraktiv für andere Bereiche, die für die Stadt an sich sehr interessant seien. Dem Bebauungsplan in der Größenordnung dieses Zuschnitts könne man nicht zustimmen. Man wolle sich aber nicht verweigern, weswegen die Grünen-Fraktion sich enthalten werde.

Ressortleiter Bies erläutert, zunächst fasse man den Aufstellungsbeschluss. Im Aufstellungs-beschluss müsse man den Anlass und die aktuelle Situation darstellen, dazu gehörten auch die vorhergegangenen Beschlüsse des Stadtrates. Der Stadtrat könne nachher im Verfahren die Nutzung entsprechend definieren. Man fange gerade erst an, über die Inhalte zu diskutieren. Zur Fläche des LfS, die seit einiger Zeit leer stehe, merkt er an, dass das Land sie verkaufen wolle, ohne größere Auflagen. Dort sei vom Gerüstbau bis hin zu sonstigen Nutzungen im Moment alles möglich. Die Fläche mit der Produktionsstätte für Beton sei davon ausgenommen. Diese gehöre nicht zum LfS-Grundstück dazu, sondern sei ein Privatgrundstück. Die Notwendigkeit der Veränderungssperre habe sich ganz konkret ergeben, da die Absicht des Landes bekannt geworden sei, die Fläche ohne Vorgaben zu veräußern. Im Bereich des ehemaligen Kaufland-Parkplatzes bestehe auch dringend Handlungsbedarf, weil für die Gesamtfläche im Moment kein Bebauungsplan vorliege. Einem eventuellen Bauantrag, der dort ein Gebäude vorsehe, das von der Kubatur in etwa zu den angrenzenden Gebäuden passe, müsste nach aktueller Rechtslage zugestimmt werden. Für die restlichen Flächen sei man in Gesprächen und informiere den Rat regelmäßig darüber. Im nächsten Schritt werde man gemeinsam mit Rat und Bürgerbeteiligung eine städtebauliche Studie erarbeiten. Diese werde städtebauliche und gestalterische Rahmenbedingungen setzen, welche dann wiederum Basis für den Bebauungsplan sein werden, der durch die gestalterischen Rahmenbedingungen auch die Art der Nutzung definiere. Das Ergebnis dieses Verfahrens sei noch völlig offen. Der Stadtrat könne völlig frei entscheiden und sei Herr des Verfahrens. Parallel werde es eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes geben, in welchem auch die Sortimentsliste aufgearbeitet werden solle.

Ratsmitglied Manfred Klein (SPD) drängt, es sei allerhöchste Zeit, hier zu handeln. Es gebe eine unterschiedliche Interessenlage im Baugebiet mit vielen Investoren, Grundstücksbesitzern und gegenläufigen Interessen. Die Entscheidung, die der Rat heute treffe, sei zum Schutze des Gesamtbildes der Stadt, damit die Stadtverwaltung und der Stadtrat genau vor-geben könnten, was dort passiere. Die Veränderungssperre und der Bebauungsplan müssten durchgebracht werden, sie seien längst überfällig.

 

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Beschluss:

Es wird die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ einschließlich Änderung des Bebauungsplanes „Bahngelände Rieffstraße – Plan 1“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

25

1

4

 

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Anlagen zur Vorlage

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