03.05.2022 - 6 Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Berei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsmitglied Darimont-Doll (CDU) erläutert, mit der Veräußerung und dem damit verbundenen Besitzerwechsel beim Hofgut Monbach hätten sich auch die Ziele verändert. Der vorherige Besitzer habe einen gewerblich-landwirtschaftlichen Lohnbetrieb etablieren wollen, der neue Besitzer möchte das Gelände wie ursprünglich vor 2014 ausschließlich als Hofstelle innerhalb einer rein landwirtschaftlichen Fläche führen. Insgesamt sei dies für Hilbringen positiv. In diesem Bereich seien ganzjährig Menschen in der Natur unterwegs. Die vorherige Nutzung als gewerblicher Lohnbetrieb habe bereits Spuren hinterlassen, die dem entgegengestanden hätten und von der Bevölkerung kritisch angemerkt worden seien. Bereits sichtbare Bestrebungen des neuen Besitzers, den Bereich um das Hofgut wieder naturnah zu nutzen und zu gestalten würden positiv wahrgenommen. Deshalb sei der Beschluss sehr begrüßenswert. Der Ortsrat habe bereits zugestimmt.

 

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Beschluss:

Gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird

 

  1. die Einleitung des Verfahrens Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des „Hofgut Monbach“ im Stadtteil Hilbringen sowie
  2. die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die
  3. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, gem. § 4 Abs. 2 BauGB, sowie die Benachrichtigung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB zur Auslegung

 

beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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