30.11.2021 - 4 Nitratwerte

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Zu diesem Thema gab es am 25.11.2021 ein Treffen vor Ort (am Hochbehälter) mit dem Bürgermeister, einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung sowie einem Vertreter des Ministeriums für Umwelt (Herr Naumann).

Ortsvorsteher Matthias Görgen informiert, dass Herr Naumann keine Gefährdung der Bevölkerung erkennen kann. Es handele sich ja nicht um Trinkwasser und der Höchstwert von 50mg/l beziehe sich nur auf die Trinkwasserversorgung. Eine Gesundheitsgefährdung läge nur dann vor, wenn dieses Wasser regelmäßig verzehrt werde.

Herr Görgen hat dem widersprochen und ist der Meinung, dass sich der Höchstwert auch auf Grundwasser und damit auch auf das Wasser im Hochbehälter und die Nottrinkwasserversorgung für Fitten bezieht.

Herr Görgen kritisiert, dass die Zusage einer regelmäßigen Testung nicht mit einer Wasserprobe im Jahr erfüllt werde und dass künftig häufiger getestet wird. Außerdem beklagt er, dass er nicht über das Ergebnis informiert wurde, sondern erst nachfragen musste.

Herr Naumann war der Meinung, dass der letzte (höhere) Wert von 46,5 mg/l nicht allein gesehen werden kann. Es könne ein „Ausrutscher“ sein und man müsse den Trend längerfristig beobachten. Er machte die Zusage die Werte künftig öfter und regelmäßig zu testen und die Stadt bzw. den Ortsvorsteher zu informieren. Zusätzlich soll auch am Brunnen sowie an der Weiheranlage getestet werden.

Was die mögliche Ursache betrifft, kommt für Herrn Naumann entweder die ehemalige Mülldeponie bzw. die Grünschnittannahme oder der Nitrateintrag durch die Landwirtschaft in Frage. Die Landwirte hätten strenge Vorgaben zu beachten und die Einhaltung würde durch einen Mitarbeiter des Ministeriums kontrolliert.

Herr Görgen bat um die Kontaktdaten dieses Mitarbeiters um ggf. Hinweise auf „überdimensionierte“ Gülleausbringungen weitergeben zu können – damit diese auch zeitnah geprüft würden.

Herr Görgen hat sich nach dem Termin schriftlich an das Bundesamt für Umwelt gewandt, um den Sachverhalt „für wen und was gelten die Werte/Grenzwerte“  zu klären. Mittlerweile liegt die Antwort vor. Hier wird die Aussage getroffen, dass der Höchstwert sowohl für Trinkwasser als auch für Grundwasser gilt.

Außerdem kann schon unter 50mg/l Handlungsbedarf bestehen, wenn sich ein anhaltender und signifikanter ansteigender Trend im Grundwasserkörper zeigt. Maßnahmen zur Trendumkehr sind dann erforderlich, wenn die Schadstoffkonzentration drei Viertel des Schwellenwertes – also 37,5 mg/l erreicht.

Das Antwortschreiben hat H. Görgen am 1.12. an die Stadtverwaltung weitergeleitet.