18.11.2021 - 12 Planungen in Überschwemmungsgebieten; Antrag B9...

Beschluss:
abgelehnt
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Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Grüne) äußert, der Antrag sei im Ausschuss bereits abgelehnt worden. Die Stadt Merzig habe zu Recht ein Starkregenkonzept mit Neuberechnung der alten Zahlen in Auftrag gegeben. Der Antrag ziele darauf ab, bis zur Vorlage der entsprechenden Ergebnisse alle Planungen bzw. Beschlüsse zu Bauvorhaben in Gebieten auszusetzen, die bereits nach heutigem Kenntnisstand zu negativen Auswirkungen führen würden. Es gehe nicht darum, etwas für immer zu verbieten, aber man könne heutzutage keine Erblasten für nachfolgende Generationen produzieren. Alle Mandatsträger hätten sich dem Wohle der Allgemeinheit verpflichtet. Nach dem, was überall passiert sei, könne man sich nicht sicher sein, dass dieser Krug an Merzig vorbeigehen werde. Heute könne keiner mehr sagen, er habe es nicht gewusst. Wenn man sich die Flutkatastrophen ansehe, müsse man sich dieser Realität stellen. Wer in Überschwemmungsgebieten baue, handele nicht nachhaltig und unter Umständen grob fahrlässig. Deshalb brauche man eine sichere Grundlage für nachhaltige und verantwortliche Entscheidungen. Die neuen Daten sollten zumindest dafür eine Grundlage bieten. Darum bitte er um Unterstützung des Antrages nach einem Moratorium, bis die Ergebnisse der Gutachten vorliegen. Der Rat habe die Entscheidung für den Baubetriebshof bereits getroffen, darum gehe es nicht. Solche Dinge dürfe man nur nicht weiter tun, man müsse die Ergebnisse der Untersuchungen abwarten, um rechtssichere Entscheidungen treffen zu können.

 

Ressortleiter Bies erläutert, es sei nicht möglich, dass der Stadtrat einen pauschalen Be-schluss fasse, der Planungsrecht aushebele. Wenn ein privater Grundstückseigentümer einen Bauantrag stelle für eine Fläche, die über einen Bebauungsplan oder gemäß § 34 Baugesetzbuch bebaubar sei, habe man keine rechtliche Grundlage, dies aus Hochwasserschutzgründen abzulehnen. Die Auswirkungen von Vorhaben würden durch das Landesumweltamt (LUA) ohnehin geprüft, wenn sie im Hochwasserbereich lägen. Bei negativen Auswirkungen mache das LUA entsprechende Vorgaben. Der Stadtrat sei jedoch rechtlich nicht in der Lage, dieses Verfahren auszuhebeln und pauschal Bauvorhaben in Hochwasserrisikogebieten zu verbieten, wenn dort schon Planungsrecht bestehe. Dies könne er nur dann, wenn über alle Flächen ein Bebauungsplan gelegt werde. Man rede hier jedoch von mehreren Hektar, dies würde Haushalt und Verwaltung für die nächsten Jahre sprengen.

 

Ratsmitglied Kost (CDU) pflichtet Ressortleiter Bies bei. Man mache sich angreifbar oder gar schadensersatzpflichtig, wenn man alles auf Eis legen wolle. Dies sei auch gar nicht notwendig, da die Vorhaben ohnehin geprüft würden. Die Beschneidung von Eigentumsrechten könnten der Stadt nur schaden.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Grüne) gehe davon aus, dass aus der Vorlage erkennbar geworden sei, dass es um eine Selbstbindung der Verwaltung gehe. Wenn die Verwaltung auf ihrem Eigentum so verfahre, sei dies schon ein Signal. Denn wenn die Verwaltung schon beim Baubetriebshof so gehandelt habe, könne man als Grünen-Fraktion nicht ausschließen, dass dies nochmal geschehe. Um dem vorzubeugen, wolle man das Moratorium verabschieden. Wenn man die Schäden sehe, könne man nicht auf Recht verweisen. Die Realität hole uns ein.

 

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Beschluss:

 

Der Antrag, wonach der Stadtrat die Verwaltung auffordern soll, alle Überlegungen und Planungen in Überschwemmungsgebieten, die sich potenziell negativ auf Hochwasserereignisse auswirken könnten, sofort zu stoppen, wird abgelehnt.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

27

0

 

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Anlagen zur Vorlage