18.11.2021 - 13.1 Ausweisung von Referenzflächen; Antrag der CDU-...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) begründet den Antrag. Im Mühlental wolle man sich vom „Naturland“-Zertifikat verabschieden, um selbst gewisse Freiheiten zu haben. Es sei jedoch auch wichtig, dass weiterhin viele Naturentwicklungsflächen (ehemals Referenzflächen) vorhanden sind. Er selbst sei ein Freund von Trittsteinbiotopen. Diese gebe es einer-seits als große Flächen, beispielsweise in Naturschutzgebieten. Um einen genetischen Aus-tausch sicherzustellen, seien Trittsteinbiotope notwendig, um über größere Distanzen allen Lebewesen und Pflanzen Austausche zu ermöglichen. Nach dem damals gefassten Beschluss habe man das Thema erneut aufgreifen wollen. Deshalb habe man im vergangenen Jahr den Antrag gestellt. Es sei wichtig, die Ortsräte und auch die Bürger einzubinden. Aus diesem Grund habe sich der Prozess im Lichte von Corona hinausgezögert. Viele Ortsräte hätten Bereits Interesse an der Mitarbeit signalisiert. Man wolle dem Verwaltungsvorschlag folgen und die in der Vorlage genannten Flächen 215 und 216 zu Referenzflächen entwickeln. Man wolle erreichen, mit den „Flächen mit besonderer Naturschutzfunktion“ insgesamt mehr Flächen zu haben, die der Natur zur Verfügung stehen, als es damals der Fall gewesen sei. Daneben habe man noch die alten Flächen im Mühlental sowie die sog. ARB-Flächen, die ebenfalls einen wichtigen Beitrag leisteten. Die damalige Diskussion über die „Naturland“-Flächen sei etwas an den Haaren herbeigezogen gewesen, umso mehr freue er sich, dass der Rat dem Antrag wohl folgen wolle. Es werde nicht nur ein Ausgleich zum Mühlental geschaffen, man lege sogar noch eine Schippe drauf.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Bündnis 90/Grüne) äußert, kürzlich sei das Saarland von der zuständigen EU-Kommission gerügt worden, da die 2%-Vorgabe für Wildnisgebiete nur zur Hälfte erreicht worden sei. Dies und das Bemühen der Stadt Merzig, durch die Aufkündigung des „Naturland“-Zertifikates die bisherigen Referenzflächen in Naturentwicklungsflächen zu überführen, biete neben der Möglichkeit, mehr für Waldschutz zu tun, perspektivisch auch die Chance, die aktuelle Forstorganisation für die Betreuung des Stadtwaldes anzupassen. Die 10%-Vorgabe nach FSC stelle nur eine Mindestvorgabe dar. Um mehr für nachhaltige Entwicklung zu tun, genüge es nicht, nur die Pflicht zu erfüllen. Stattdessen sei die Kür not-wendig. Der besorgniserregende Zustand der Wälder gebiete es, mehr für den Waldschutz und weniger für den Waldnutz zu tun. Die aktuellen Überlegungen gingen deshalb nicht weit genug und erfüllten auch nicht die optimalen Voraussetzungen des Sinns von Vergleichsflächen. Diese dienten der Beurteilung oder Anpassung waldbaulicher Strategien. Man vergleiche, wie sich Wald natürlich entwickele und wie man ihn durch Waldbau begleiten sollte. Deshalb habe man weitergehende Vorschläge zur Neuausweisung/Vergrößerung von Naturentwicklungsflächen unterbreitet. Außerdem habe man aktuelle Studien der Hochschule für nachhaltige Entwicklung in Eberswalde zur Kenntnis nehmen müssen, die die nachteiligen Auswirkungen der forstlichen Bewirtschaftung auf die Gesundheit der Wälder belegten. Die Forstwirtschaft trage eine Mitverantwortung für den Zustand der Wälder und Forsten in der aktuellen Situation heiße es darin. Dies könne er aufgrund seiner jahrelangen Kenntnisse bestätigen. Größere Naturentwicklungsflächen seien, neben größerflächigen Waldschutzgebieten, ein weiterer Schritt, um mehr für den Schutz der kranken Wälder zu tun. Er hoffe, dass heute ein deutliches Bekenntnis zu mehr Waldschutz erfolgen werde, auch wenn die aktuellen Bilder aus dem Stadtwald eine andere Sprache sprächen. Natürlich liege es auch im Interesse des Stadtrates, die Vota der Ortsräte zu respektieren. Der Ortsrat Hilbringen habe den CDU-Vorschlag unterstützt, den Seitertwald, wo die ältesten Eichen des Stadtgebietes stünden, als Naturentwicklungsfläche auszuweisen. Wenn das Bekenntnis, auf die Ortsräte zu hören, tatsächlich ernst genommen werde, dann solle diese Fläche als Naturentwicklungsfläche ausgewiesen werden, unabhängig von dem 10%-Ziel. Außerdem habe der Ortsrat Hilbringen der Anlage eines größerflächigen Waldschutzgebietes im Stadtwald Merzig zugestimmt.

 

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Beschluss:

 

Es wird beschlossen, mit Ausnahme der Abteilung 16 (Mühlental Bietzen/Menningen) die bisherigen Referenzflächen in Naturentwicklungsflächen zu überführen. Die Abteilung 16 (Mühlental) soll in eine Fläche mit besonderer Naturschutzfunktion (Flächen, die schonend bewirtschaftet werden können) überführt werden. Als Ausgleich für die wegfallende Referenzfläche/Naturentwicklungsfläche im Mühlental soll der Bereich Gipsberg – Süd (Teilflächen der Abt. 215 und die Flächen der Abt. 216, die im ausgewiesenen Schutzgebiet “Östlich Merzig“ liegen; 15,4 ha groß), der bisher in der normalen Waldbewirtschaftung lag, den Schutzstatus als Naturwaldentwicklungsfläche erhalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage