18.11.2021 - 8.1 "Plakatflut - Muss das sein?"; Antrag B90/Die G...

Beschluss:
abgelehnt
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Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) erklärt, die Bundestagswahlen seien vorbei und die Landtagswahlen stünden bevor. Es habe sich in diesem Jahr gezeigt, dass trotz anderer Möglichkeiten, die Wählerinnen und Wähler zu erreichen, die Parteien in unterschiedlichem Maße die Stadt, die Dörfer und die Landschaften mit Plakaten, insbesondere mit Plastikplakaten – was heute üblich sei – bestückt hätten. Ferner führt er aus: „Immer öfter stößt diese inhaltsleere Art der Wahlwerbung, die zugleich aus anderen Gründen mehr als fragwürdig ist und nicht mehr zeitgemäß sein dürfte, auf Ablehnung. Im Zusammenhang mit der Erarbeitung der neuen Gestaltungssatzung für die Kernstadt wurde in Aussicht gestellt, schon einmal die Innenlagen der Kernstadt frei von dieser Art der Wahlwerbung zu halten. Nicht nur die Stadt Merzig könnte im Rahmen ihrer Möglichkeiten hier Zeichen setzen, damit das Bild unserer attraktiven Innenlagen auch in Zeiten der Wahlwerbung geschützt wird, als Stadtrat Merzig könnten wir auch einen Appell an alle Parteien richten, auf die immer noch üblichen Plakatierungsexzesse in den Innenlagen zu verzichten. Ich begrüße es für meine Fraktion, dass die Verwaltung dieses Thema aufgegriffen hat und es eine entsprechende Satzung geben soll. Wollen wir aber schon bei den anstehenden Landtagswahlen etwas erreichen, könnte ein eindringlicher Appell und eine Selbstverpflichtung aus unserem Kreis ein erstes wichtiges Signal sein. Unseren Antrag möchten wir daher wie folgt präzisieren, da die Verwaltung ja schon angekündigt hat, den einen Punkt unseres Antrages, also Auftrag an die Verwaltung, durch eine entsprechende Satzung aufgreifen zu wollen und zur Erarbeitung derselben eine flankierende Arbeitsgruppe zu berufen.

Resolution

  • Der Stadtrat Merzig lehnt die praktizierte Form der Plakatierung in den Innenlagen der Kreisstadt und der Stadtteile ab.
  • Der Stadtrat Merzig bittet bzw. fordert die Parteien auf, auf die Plakatierung in unseren Innenlagen zu verzichten und der Verwaltung ihre Entscheidung bis 31.12.2021 mitzuteilen, ob diese dem Wunsch des Stadtrates entsprechen werden oder nicht.

Wir würden uns über diese gemeinsame Initiative, also diesen starken Appell der demokratischen Parteien in unserer Runde freuen.“

 

Ressortleiter Jung erläutert hierzu, die Parteien könnten bis einen Tag vor der Wahl darüber informieren, dass sie Plakate aufhängen wollten. Hierzu gebe es keine Fristen. Die „heiße“ Phase des Wahlkampfes beginne etwa 6 Wochen vor der Wahl.

 

Stadtratsmitglied Boos (CDU) erklärt, das Plakatieren und die Flut der Plakate führe bereits seit geraumer Zeit zu Verdruss unter den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch zu Unbehagen seitens der Parteien selbst. Seitens der CDU-Fraktion sei es begrüßenswert, wenn die Plakatierung eingestellt oder zumindest stark reduziert würde- gerade in Bezug auf die Situation im innerstädtischen Bereich und in der Fußgängerzone. Dort sei es erstrebenswert, ein Teilverbot zu erreichen. Wichtig sei jedoch eine rechtssichere und für alle Parteien bindende Regelung zu beschließen. Es dürfe nicht so sein, dass manche Parteien an diesen Stellen plakatierten und so Wählerstimmen generierten. Die Wahlwerbung und die Möglichkeiten zur Präsentation der Kandidaten sei ein sehr wichtiges Mittel in einer Demokratie. Hier gelte es mit Fingerspitzengefühl vorzugehen und für die Demokratie, die Menschen und die Umwelt eine verträgliche Lösung zu finden. Die CDU-Fraktion stimme der Schaffung der Arbeitsgruppe zu und melde Jürgen Auweiler und sich selbst für diese Gruppe.

 

Stadtratsmitglied Klein (SPD) beurteilt im Namen seiner Fraktion den Vorschlag der Gründung einer Arbeitsgruppe als sehr vernünftig. So könne man alle Ideen vorlegen und entsprechende Vorschläge ausarbeiten, über die der Stadtrat im Anschluss entscheiden könne. Es werde sicher Zeit brauchen. Man müsse die Gesetzesgrundlage beachten. Ebenfalls befürworte man den zweiten Vorschlag der Verwaltung, bereits für die kommenden Landtagswahlen auf eine Plakatierung in der Fußgängerzone zu verzichten. Die Fraktionen im Stadtrat hätten jedoch nicht die Autorität und Kompetenz, den Parteien ins Ruder zu greifen. Man unterstütze den Vorschlag und werde darauf einwirken, auf freiwilliger Basis auf die Plakatierung zu verzichten. Der Antrag der Stadtverwaltung müsse an die richtigen Gremien gehen, z.B. den Stadtverband. Der richtige Weg müsse eingehalten und die Gremien der politischen Parteien müssten einbezogen werden.

 

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) stimmt dem Vorredner Boos zu. Gebe es keine verbindliche Lösung, so sei zu befürchten, dass radikale Parteien die Innenstadt voll plakatierten. Die Plakatflut sei, wie schon gesagt wurde, immens. Er fragt, warum man nicht im ersten Schritt eine Plakatierungs-Verordnung verabschieden könne, die kurz und prägnant sei. Man könne dort vorgeben, dass gewisse Straßenzüge nicht plakatiert und im gesamten Stadtgebiet nur eine bestimmte Anzahl aufgehängt werden dürfte. Im zweiten Schritt könne man dies dann konkret in der Arbeitsgruppe ausarbeiten.

 

Der Vorsitzende verweist hierzu auf die Ausführungen im Hauptausschuss. Eine kurzfristige Lösung sei nicht so einfach realisierbar. Man müsse rechtlich sicher agieren und das Thema sei sehr kompliziert. Parteien hätten das Recht und die Möglichkeit, Plakate aufzuhängen. Daher habe die Verwaltung den Vorschlag gemacht, das Thema in einer Arbeitsgruppe anzugehen. Dort könnten die Fraktionen ihre Vorstellungen einfließen lassen. Bevor die Satzung dann im Stadtrat beschlossen werde, werde man diese seitens der Verwaltung rechtlich prüfen lassen. Man könne keinen Beschlussvorschlag machen, der nicht rechtlich fundiert und sauber sei.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) führt an, der Antrag der Grünen-Fraktion habe keine rechtsverbindliche Lösung gefordert. Man habe ein klares Signal des Stadtrates vorgeschlagen, das klarmache, dass es so, wie in den vergangenen Jahren, nicht weitergehen könne. Er vertrete diesbezüglich auch eine andere Auffassung als seine beiden Vorredner. Würden die demokratischen Parteien auf die Plakatierung verzichten und die ganze Stadt sei voll von Plakaten der angesprochenen Parteien, so würden diese sicherlich abgestraft werden. Als Beispiel führt er den Beschluss der Grünen seit 2017 an, keine Plakate mehr aufzuhängen. In Merzig habe man nun das beste Ergebnis überhaupt erzielt. Man habe damit geworben, keine Plakate mehr aufzuhängen in den Innenlagen. Es ginge nicht um die Zuständigkeitsbereiche des Landesamts für Straßenbau. Auch die Satzung beschränke sich nur auf die Innenlagen. Man müsse sich darauf beschränken, wofür man zuständig sei. Beantragt hätten die Grünen ein Signal. Man wisse, sowohl die Einzelregelungen für die Stadt, als auch die Satzung seien rechtlich vor der nächsten Landtagswahl nicht mehr zu realisieren. Daher war die Frage, ob man als demokratische Parteien nicht ein Signal in die politische Landschaft aussenden könne, dass es so nicht weitergehen könne. Wie er den Beiträgen seiner Vorredner habe entnehmen können, sei niemand mit der aktuellen Situation zufrieden. Mache man nichts, habe man dieselbe Situation bei den nächsten Wahlen wieder.

 

Fraktionsvorsitzende Holzner (SPD) empfindet den Antrag der Grünen-Fraktion als nicht notwendig. Denn man beschließe heute die Arbeitsgruppe, der Bürgermeister wolle die Parteien anschreibe. Denn die Parteien würden entscheiden, nicht die Ratsfraktionen. Man gebe heute das Signal, was richtig sei. Es sei der richtige Weg, die Parteien anzuschreiben und zu bitten, dass auf eine Plakatierung zu verzichten. Alles Weitere mache man dann rechtssicher in einer Arbeitsgruppe. Das sei aus ihrer Sicht das richtige Vorgehen in diesem Fall. 

Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) betont, es sei allen wichtig, im Wahlkampf keine Überflutung von Wahlwerbung in den Innenlagen zu haben von rechten und linken Parteien, die auch im Stadtrat vertreten seien. Vielmehr wolle man zum Wohle aller, bei den Innenlagen in der Kernstadt ein Bild herstellen, wie es auch schon von einigen Vorrednern aufgezeigt worden sei. Er wisse nicht, inwieweit man andere Parteien rechtsverbindlich dazu auffordern könne, bis Jahresende eine Erklärung hierzu abzugeben bzw. wie man damit umgehe, wenn diese nicht abgegeben werde. Er sehe es als wichtig an, dass man rechtlich auf der sicheren Seite sei. Die CDU-Fraktion und Partei CDU erklärten sich bereit, in den Bereichen Innenstadt, Altstadt und Gustav-Regler-Platz auf eine Plakatierung zu verzichten. Man werde den Beschluss der Verwaltung unterstützen, eine gemeinsame AG zu gründen und unter Mitarbeit aller Fraktionen eine rechtssichere Lösung auf den Weg zu geben. Es wäre ein fatales Zeichen, sich am heutigen Abend zu verzetteln und eventuell das Thema durch zusätzliche Dinge, die ein Vorredner eingebracht habe, auf die falsche Bahn zu lenken. Man habe sich auch im Hauptausschuss darauf verständigt, dass die AG kommen solle. Man solle deutlich und rechtlich sauber arbeiten. Würde man dies nicht tun, so könnten die Parteien, die man nicht haben wolle, einen deutlichen Aufwind in der medialen Diskussion bekommen. Man solle am heutigen Abend zusammenstehen und den Antrag der Verwaltung unterstützen, und sich nicht verzetteln mit zusätzlichen Anträgen.

 

Der Vorsitzende fasst das Gesagte zusammen und erklärt, er habe hier Einigkeit in allen Wortbeiträgen vernommen, dass etwas geändert werden müsse, damit die Innenlagen bei künftigen Wahlen deutlich besser aussähen und man dafür die Anzahl der Plakate deutlich reduzieren wolle. Das solle der Verwaltungsvorschlag erreichen. Alle Parteien, die der Stadt mitteilten, dass sie Plakate aufhängen wollten, erhielten eine schriftliche Mitteilung, dass darum gebeten werde, in den Innenlagen darauf zu verzichten. In diesem Punkt sei man sich einig. Herr Borger habe noch zwei weitere Punkte aufgeführt.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) erwidert, es seien keine zwei weiteren Punkte, es seien die Punkte im Antrag, die er angepasst habe. Den Auftrag an die Verwaltung habe er rausgenommen, weil die Verwaltung diesbezüglich bereits tätig geworden sei. Die Grünen-Fraktion unterstütze das Vorhaben, die Parteien anzuschreiben. Es wäre jedoch ein anderes Signal, wenn man sich dabei auf den Beschluss des Stadtrates bezöge. Er wolle das Thema nicht auf den Bürgermeister abwälzen.

 

Der Vorsitzende gibt zu bedenken, der Stadtrat könne nur darum bitten, dies zu tun. Mehr sei rechtlich nicht möglich.

 

Ressortleiter Jung wirft ein, man wisse noch nicht, welche Parteien für die Landtagswahl kandidieren würden. Daher sei sein Vorschlag, dass man das Thema als Bitte in den Bewilligungsbescheid aufnehme. Also konkret auf die Anträge reagiere und somit würde man alle Parteien in engem Zusammenhang mit der Plakatierung erreichen.

 

Der Vorsitzende unterstreicht dies. Man könne nicht blind alle Parteien anschreiben. Es gebe vielleicht Gruppierungen, an die überhaupt nicht gedacht werde aktuell. An die Grünen-Fraktion gerichtet erklärt er, dass es nicht möglich ist, den Parteien die Bitte bezüglich der Plakatierung mitzuteilen und von diesen eine Antwort noch in diesem Jahr zu erhalten.

 

Ressortleiter Jung erklärt, er störe sich etwas an dem Begriff Innenlagen. Er fragt Fraktionsvorsitzenden Borger, ob damit die innerörtliche Plakatierung insgesamt gemeint sei. Dies wird von Herrn Borger bestätigt. Worauf Herr Jung erwidert, dass ein solcher Beschluss rechtswidrig sei.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) wiederholt, es sei eine Bitte, kein rechtlich bindender Beschluss.

 

Der Vorsitzende warnt, man müsse aufpassen, dass man bei einer Sache, bei der man einig sei und zusammenstehe, keine rechtlichen Fehler mache, die später negative Folgen hätten und man den entsprechenden Parteien Steilvorlagen biete. Bisher habe es keinerlei Dissens gegeben.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) erklärt, eine Bitte sei kein rechtlicher Fehler.

 

Der Vorsitzende greift die Formulierung in Punkt 1 des Vorschlages der Grünen-Fraktion auf. Das sei keine Bitte, sondern eine klare Ablehnung. Das sei rechtlich aus seiner Sicht angreifbar, würde man den Beschluss entsprechend fassen.

 

Ressortleiter Jung bestätigt dies mit dem Argument, dass einen nicht-mobilen Mitbürger aus einem Stadtteil so keine Wahlwerbung erreichen würde.

 

Stadtratsmitglied Schuh (Freie Wähler Merzig/ FDP) macht den Vorschlag, den Begriff Innenlagen durch Kernstadt zu ersetzen und zu ergänzen, dass in den Innenlagen der Stadt und der Ortslagen die Wahlwerbung sehr stark zu reduzieren sei.

 

Der Vorsitzende stellt klar, dass er diesen Vorschlag nicht präsentieren werde, da er nur etwas vorlege, was rechtlich abgesichert sei. Man könne sich nicht angreifbar machen.

 

Stadtratsmitglied Klein (CDU) schließt sich dem an. Denn der Begriff Innenlage könne wieder zu Diskussionen führen, beispielsweise ob der Gipsberg eine Innenlage sei. Die Verwaltung habe einen sehr guten Vorschlag gemacht. Man habe im Hauptausschuss einen sehr guten Kompromiss gefunden, den er gerne in der Abstimmung unterstützen würde.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) betont, man habe einen gemeinschaftlichen Kompromiss im Hauptausschuss bezüglich der Satzung gefunden. Aber über die Punkte des Grünen-Antrages habe man nicht abgestimmt. Er fragt, ob es möglich sei, das Schreiben des Bürgermeisters an die Parteien, gerne auch im Nachgang zur Sitzung, für die Stadtratsmitglieder zur Verfügung zu stellen. Falls dieses schon vorliegt. Vielleicht könne man dem zustimmen.

 

Der Vorsitzende erklärt, auch das Anschreiben werde man im Vorfeld rechtlich prüfen lassen. Da noch keine Satzung vorliege, könne man nur darum bitten, die bereits genannten Orte in der Stadt nicht zu plakatieren. Aber man könne dies nicht untersagen. 

 

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Beschluss:

Der Stadtrat lehnt die praktizierte Form der Plakatierung in den Innenlagen der Kernstadt und der Stadtteile ab (Abstimmungsergebnis oben).

 

Ferner bittet der Stadtrat bzw. fordert die Parteien auf, auf die Plakatierung in unseren Innenlagen zu verzichten und der Verwaltung ihre Entscheidung bis Jahresende mitzuteilen, ob diese dem Wunsch des Stadtrates entsprechen werden oder nicht (Abstimmungsergebnis unten).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

4

5

22

23

7

5

 

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Anlagen zur Vorlage