14.10.2021 - 6.1 Vorbereitende Untersuchungen zur Festsetzung ei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) führt aus, das Wort Sanierungsgebiete höre sich vielleicht danach an, dass der eine oder andere Ort sanierungsbedürftig sei. Es seien Dinge, die in der Vergangenheit aufgefallen seien und mit denen man den Ortskern besser aufstellen könne. Bereits in der vergangenen Wahlperiode habe man gemeinsam mit der SPD-Fraktion einen Antrag eingereicht, der später im 6-Säulen-Konzept umgesetzt worden sei. In der letzten Stadtratssitzung habe er einen Punkt daraus hervorgehoben. Nun sei es ein neuer Punkt, der zur Umsetzung komme. Für die CDU-Fraktion sei es sehr wichtig, dass die Orte so die Möglichkeit bekämen, die Ortskerne deutlich aufzuwerten. Solche Maßnahmen könne man durchaus finanziell begleiten. Die Orte seien liebens- und lebenswert. Gebe es die Möglichkeit, sich noch weiterzuentwickeln, so treffe das auf die Zustimmung der CDU-Fraktion. Man sei dankbar, dass die Ortsräte beteiligt und Ergänzungsvorschläge aufgenommen worden seien. So könne man gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern einen weiteren Beitrag dazu leisten, um die Ortsteile nach vorne zu bringen. Er danke dafür, dass der damalige Antrag der Fraktion aufgenommen wurde und nun zur Umsetzung komme. Das helfe in vielen Bereichen weiter.

 

Stadtratsmitglied Klein (SPD) erklärt, mit den Ausweisungen von Sanierungsgebieten sei die Stadt Merzig weiterhin auf einem guten und richtigen Weg – zur langfristigen Stärkung der Dörfer, insbesondere der Dorfkerne. Bemerkenswert sei für die SPD-Fraktion, dass alle Stadtteile berücksichtigt würden. 2018/2019 habe man gemeinsam mit der CDU-Fraktion ein 6-Säulen-Modell erarbeitet, beschlossen und Stadtteilentwicklung genannt. Die heutigen Punkte „Festlegung von Sanierungsgebieten“ seien faktisch die 6. Säule des bestehenden Gesamtkonzeptes. Das sei ein erster Erfolg dieses Konzeptes. Die Zielsetzung sei, die Wohn- und Lebensqualität der 17 Stadtteile zu erhalten und zu verbessern. Man schaffe in die Zukunft gerichtete Strukturen im ländlichen Raum in Verbindung mit der Modernisierung und Gestaltung der Ortsbilder und der Hervorhebung der ortsprägenden Punkte. Für die SPD-Fraktion sei es sehr wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger in den Entwicklungsprozess eingebunden seien und würden. Viele private Hausbesitzer könnten von Förder- und Zuschussprogrammen eine Wertsteigerung an oder in ihrer Immobilie erreichen. Man könne zusätzliche Wohnungsangebote schaffen und so vielleicht den Wegzug von Familien aus den Dörfern verhindern. Die zügige Fortschreibung der Sanierungsgebiete in allen Dörfern und der Stadt sehe man sehr positiv. Daher gehe ein Lob an die Stadtverwaltung für die rasche Vorgehensweise.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) betont, es sei die logische Konsequenz dessen, was man in der Vergangenheit in parteiübergreifendem Konsens beschlossen habe, um die Stadt- und Ortsteile zu stärken. Ergänzend wolle er einen Antrag der Grünen-Fraktion ansprechen im Zusammenhang mit der Gestaltungssatzung, der beinhaltete, dass diese so schnell wie möglich auch auf die Stadtteile übertragen werde. Dies habe leider keine Mehrheit gefunden. Hätte man eine Gestaltungssatzung, hätte man das Thema Sanierungsgebiete womöglich auch anders voranbringen können. Man habe bereits Sanierungsgebiete in Stadtteilen, in denen solche seltsamen Häuser gebaut würden, die gerade modern seien. Der Vorredner habe angesprochen, dass man ortsteil- und stadtteilprägende Baukultur vorantreiben wolle. Darauf lege die Grünen-Fraktion ausdrücklich Wert. Damit nicht im Rahmen der Sanierungsgebiete Gebäude entstünden, die man nachher in Bezug auf das Ortsbild bedauere.

 

Ressortleiter Bies erwidert, die Ausweisung von Sanierungsgebieten in Stadtteilen bedeute, dass man einfache Sanierungsgebiete ausweise. Dies habe nichts damit zu tun, was man vor Jahren bzw. Jahrzehnten in der Innenstadt gemacht habe. Dies seien die umfangreichen Sanierungsgebiete gewesen, die mit öffentlichen Investitionen und Maßnahmen verbunden gewesen seien. Man habe sich bewusst für einfache Sanierungsgebiete entschieden, da hier in Zukunft keine Ausgleichsbeiträge von Privatpersonen zu zahlen seien. Es gehe nur darum, dass die Privatpersonen ihre Sanierung an ihren Gebäuden geltend machen könnten. Es gehe hauptsächlich um energetische Sanierungen, Barrierefreiheit usw. Die Gestaltungssatzung sei kein Aspekt, der hiermit in Verbindung zu bringen sei. Wichtiger sei die Kombination mit den Dorfentwicklungskonzepten. Ein solches habe man bereits gemacht, daher sei es sinnvoll gewesen, dies für Besseringen und den Bietzerberg auch zu realisieren. Man werde auch bei den folgenden Stadtteilen versuchen, die Dorfentwicklungskonzepte mit den Sanierungsgebieten zu kombinieren. Da es inhaltlich passe und weil es Synergieeffekte in der Beauftragung der Büros gebe. Die Vorbereitungsarbeit sei über das Dorfentwicklungskonzept größenteils abgedeckt.

 

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) führt aus, DIE LINKE stimme den Sanierungsgebieten ebenfalls zu. Er merkt an, dass aber viele Menschen nicht wüssten, welche Vorteile für sie mit Sanierungsgebieten verbunden seien, z.B. steuerliche Vorteile und Fördervorteile. Es gebe einige Sanierungsgebiete in Merzig, er habe aber den Eindruck, dass nur wenigen Hausbesitzern dort die Vorteile bekannt seien. Daher sei sein Vorschlag, dass die Stadt die betroffenen Hausbesitzer oder Wohngemeinschaften anschreibe und die Vorteile des Sanierungsgebietes mitteile. Er bitte darum, dass dies auch für die bereits bestehenden Gebiete durchgeführt werde.

 

Der Vorsitzende bestätigt, dies sei ein wichtiger Hinweis. Vielen sei wirklich nicht bewusst, was ein Sanierungsgebiet sei. Das habe sich auch in einem Gespräch gezeigt, das er kürzlich geführt habe. Aus seiner Sicht sei bereits der Begriff an sich schwierig. Dieser sei negativ geprägt, obwohl viel Positives dahinterstehe. Man greife den Hinweis gerne auf, sei bereits dabei, eine Kampagne zu starten. Man wolle mit dem Thema in die Öffentlichkeit gehen und auf die Vorteile hinweisen sowie mitteilen, wer in einem solchen Gebiet wohne und die Vorteile nutzen könne.

 

Ressortleiter Bies ergänzt, dies sei in der Beauftragung der Büros enthalten. Wenn die Informationen für die einzelnen Sanierungsgebiete erstellt seien, gebe es einen Flyer mit den wichtigsten Fragen. Man werde auch Informationsveranstaltungen in den Stadtteilen durchführen, bei denen man die Leute vor Ort persönlich und gemeinsam mit dem Büro informieren werde. Seitens der Stadt sei man der erste Ansprechpartner für die Menschen, die Fragen und Interesse hätten. Das Wichtigste sei, dass eine private Sanierung bereits vor Beginn bei der Stadt angezeigt und bescheinigt werde. Erst dann sei sie förderfähig. Die bestehenden Sanierungsgebiete müssten zeitnah aufgehoben werden. Daher sei eine Information der Bevölkerung leider nicht mehr sinnvoll.

 

Stadtratsmitglied Manfred Klein (CDU) erklärt, es sei wichtig, auf den Unterschied der Sanierungsgebiete hinzuweisen. Ob es ein Sanierungsgebiet mit staatlicher Förderung sei oder ein vereinfachtes Gebiet, das Anreize schaffen solle, die Ortskerne lebendig halte und Leerstände vermeide. Deshalb sei es bewusst die 6. Säule der gemeinsamen Initiative, Ortsteile wieder attraktiv zu machen. Das sei das Pfand, mit dem die Ortsräte in die Bevölkerung gehen könnten, um einen Beitrag zu leisten, dass die Dörfer von innen heraus so attraktiv seien, dass man nach Möglichkeit einen weiteren Flächenverbrauch in Baugebieten auf der grünen Aue vermeiden könne. Das sei der gemeinsame Ansatz, mit dem man sich bereits vor Jahren auf den Weg gemacht habe. Es reiche nicht aus, dass die Stadt darüber im „Neues aus Merzig“ berichte oder Briefe versende. Das seien die Themen, die die Ortsräte vor Ort bearbeiten müssten, bei denen man die Menschen mitnehmen müsse. Es sei attraktiv, wenn man wisse, dass die Investition ins eigene Heim über 8 Jahre vom Finanzamt anerkannt werde und abgeschrieben werden könne. Damit könne man einen Mehrwert für die Dörfer und die Verbraucher schaffen.

 

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Beschluss:

Der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortskern/Ortsdurchfahrt Besseringen“ im Stadtteil Besseringen wird gem. § 141 Abs. 3 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

33

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage