13.10.2021 - 3 „Wohnen im Schlossgarten“ in der Kreisstadt Mer...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Johannes Weiten stellt einige Fragen an den anwesenden Investor. Hierbei hakt er insbesondere bezüglich des Naturschutzes, der Zufahrten und der Kanalsysteme nach.

 

Der Investor beantwortet diese Frage ausführlich. Er legt dar, dass er beim Fällen der Bäume insbesondere die Brutzeiten beachtet habe. Außerdem sei es geplant auf dem Gelände genügend Parkmöglichkeiten auf dem Gelände zur Verfügung zu stellen. Der Anschluss an die Kanalisation soll über den Schlossberg erfolgen. Von dort aus soll ein Anschluss an die Merziger Straße gewährleistet werden. Das Ziel des Investors sei die Aufwertung des Standortes und der unmittelbaren Umgebung.Zuletzt führt er aus, dass man eine Brauchwassernutzung prüfe und plane, Wärmepumpen und Solartechnik zu installieren.

 

Auf Nachfrage der Nachbarn führt Herr Bies aus, dass bei Straßenschäden während der Bauphase das Verursacherprinzip gilt; der Zustand der Straße wird vorher aufgenommen und die später entstandenen Schäden entsprechend festgestellt.

 

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Beschluss:

 

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und
  2. der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Wohnen im Schossgarten“ im Stadtteil Hilbringen der Kreisstadt Merzig, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) und den Vorhaben- und Erschließungsplan, wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage