21.09.2021 - 1 Verpflichtung eines neuen Stadtratsmitglieds

Beschluss:
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Herr Kerber wird gemäß § 33 Abs. 2 KSVG von Bürgermeister Hoffeld zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

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