24.06.2021 - 4 Wertgrenzen für Vergaben und Stundungen in der ...

Beschluss:
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Der Vorsitzende informiert darüber, dass das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mitgeteilt habe, dass sich die im Vergabeerlass festgesetzten Wertgrenzen, zunächst befristet bis zum 30.06.2021, bis zum 31.12.2021 verlängern. Eine (nochmalige) Beschlussfassung des Stadtrates ist in diesem Zusammenhang nicht erforderlich, da der Rat in seiner Sitzung am 17.12.2020 einstimmig den Beschluss gefasst hat, dass die im Vergabeerlass des Landes aufgeführten Wertgrenzen für Vergaben sowie die derzeit in der Geschäftsordnung festgelegten Wertgrenzen für Stundungen solange beibehalten werden, bis der Vergabeerlass endet.

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