03.12.2025 - 5 Vereinszuschüsse

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Der Vorsitzende übergibt das Wort an die stellvertretende Ortsvorsteherin Schwarz, die federführend den Beschlussvorschlag miterarbeitet hatte.

Stellvertretende Ortsvorsteherin Schwarz fasst kurz zusammen, dass es Vorfeld der heutigen Beratung im Ortsrat ein Treffen mit Vertretern aller im Ortsrat vertretenen Fraktionen sowie dem Ortsvorsteher gegeben habe. Bei diesem Treffen sei die heutige Sitzungsvorlage vorbereitet und einstimmig dem Ortsrat zur Beschlussfassung empfohlen worden.

Die von den Fraktionen benannten Ortsmitglieder sowie der Ortsvorsteher haben an der Vorberatung teilgenommen:

  •           CDU-Fraktion: Esther Schwarz
  •           SPD-Fraktion: Thomas Scherer
  •           Freie Wähler: Hermann Schuh
  •           Bündnis 90/Die Grünen: Eva Kops (entschuldigt)

Ortsratsmitglied Schuh (Freie Wähler) bemängelt, dass an der Vorbesprechung der Ortsvorsteher anwesend gewesen sei. Er könne die in der Sitzung getroffene Empfehlung nicht mehr unterstützen und werde diese ablehnen.

Ortsratsmitglied Lorenz (SPD) stellt dar, wie die Vereinszuschüsse in der Vergangenheit ermittelt und vergeben wurden. Hierzu führt er auf, dass bis 1993 bzw. ab 1993 die Vereinszuschüsse nach festen Verfahren bzw. Durchschnittswerten für jeweils fünf Jahre vergeben worden seien. Seit 1998 bestimme eine parteiübergreifende Kommission des Ortsrates den Verteilerschlüssel. Die Vereinsdaten würden zu Beginn jeder Wahlperiode u.a. mittels einer Anfrage beim Amtsgericht Merzig neu erfasst; dieses Verfahren habe lange als einvernehmlich gegolten. 2016 seien die Zuschüsse neu festgesetzt worden und sollten für eine Wahlperiode unverändert bleiben. Diese Beschlüsse seien nicht aufgehoben und auch vom heutigen Ortsvorsteher mitgetragen worden. Nach Auffassung des Ortsratsmitglieds Lorenz halte sich Ortsvorsteher Ripplinger nicht mehr daran. Die derzeitige Praxis wirke für ihn intransparent und er lehne den von den Fraktionen erarbeiteten Vorschlag deshalb ab. Des Weiteren bittet er um wörtliche Aufnahme seines Redebeitrags ins Protokoll.

Eine Anfrage des Ortsvorstehers beim Sitzungsdienst der Stadtverwaltung am 04.12.2025 ergab hierzu:

„Guten Tag Herr Ripplinger,

ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 04.12.2025, in der Sie um eine rechtliche Einschätzung der Stadtverwaltung Merzig bitten.

Zum Inhalt von Niederschriften des Ortsrates:

Gemäß § 74 Nr. 12 i.V.m. § 47 Abs. 1 KSVG ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen des Ortsrates eine Niederschrift zu fertigen. Zweck der Niederschrift ist, die „Verhandlung“, d.h. den gesamten Ablauf, Inhalt und deren Ordnungsmäßigkeit festzuhalten. Nach einer Entscheidung des OVG Lüneburg vom 18.10.2017 – 10 LB 53/17 – ist das Protokoll ein wichtiges Arbeitsdokument für die Verwaltung, die die Beschlüsse umzusetzen hat. Aufgabe der Niederschriften ist es gerade nicht, lückenlos den Verlauf einer Sitzung zu dokumentieren.

Der Inhalt einer Niederschrift ist gesetzlich nicht geregelt. Der obligatorische Inhalt ergibt sich aus § 7 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Ortsrates Besseringen. Nach der Kommentierung zu § 47 KSVG Anm. 1 ist die Niederschrift schon begrifflich kein „Protokoll“ im Sinne wörtlicher Wiedergabe wie im Parlamentsrecht, sondern eine Ergebnisniederschrift, die sich auf den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen beschränkt. Das OVG Lüneburg unterstreicht diese Rechtsauffassung in seinem o.g. Urteil.

Da die Niederschrift kein Wortprotokoll ist, kann das Verlangen eines einzelnen Ortsratsmitglieds nach § 47 Abs. 3 KSVG, dass – z.B. aus politischen Gründen - seine „Auffassung“ und seine Anträge in die Niederschrift aufzunehmen sind, „schon begrifflich nicht die Aufnahme einer wörtlichen Erklärung bedeuten“, sondern es genügen „die inhaltlichen Wiedergaben des Kerns einer Meinungsäußerung in Kurzfassung“ (so das Verwaltungsgericht des Saarlandes in einem Urteil vom 8. Mai 1979 – 3 K 1029/77).

Die Mitglieder des Ortsrates haben folglich keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass ihre Redebeiträge und sonstigen Ausführungen im wörtlichen Sinne in die Niederschrift aufgenommen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn allein die wörtliche Wiedergabe gewährleistet, dass ihr Sinn nicht verfälscht werden kann.

Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch einen weiteren Hinweis, da es oftmals auch darüber Irritationen gibt: der Ortsvorsteher und der Schriftführer zeichnen für die Richtigkeit des Protokolls über eine Ortsratssitzung verantwortlich. Aus diesem Recht entscheiden sie in erster Linie nach pflichtgemäßem Ermessen, was in die Niederschrift aufgenommen wird. Im Falle von Einwänden gegen die Niederschrift entscheidet der Ortsrat in seiner nächsten Sitzung mit Mehrheit darüber (§§ 74 Nr. 12, 47 Abs. 5 Satz 3 KSVG sowie § 7 Abs. 3 Sätze 1 und 5 der Geschäftsordnung des Ortsrates Besseringen). Einwendungen gegen ein Sitzungsprotokoll sind nicht wie oftmals in der Praxis zu beobachten an die Stadtverwaltung Merzig bzw. den Oberbürgermeister, sondern an den Ortsvorsteher zu richten.

Mit freundlichen Grüßen

Der Oberbürgermeister

Marcus Hoffeld“

 

Ortsvorsteher Ripplinger führt nach dem Redebeitrag von Ortratsmitglied Lorenz aus, dass er sehr verwundert über die ablehnende Haltung der Ortratsmitglieder Schuh und Lorenz sei. Bei Herrn Schuh sei es für ihn unverständlich, da man sich in der Vorbereitungssitzung einstimmig auf einen gemeinsamen Vorschlag verständigt habe und dabei auf alle Anmerkungen von ihm eingegangen sei. Zur Erklärung von Herrn Lorenz stellt Ortsvorsteher Ripplinger die Frage, wer bei der SPD der Fraktionssprecher sei. Es sei verwunderlich, dass der SPD-Fraktionssprecher Scherer den Vorschlag miterarbeitet habe und nun von Seitens seines Fraktionskollegen Lorenz dieser abgelehnt werde. Sollte sich eine Änderung an der Aufgabenverteilung innerhalb der SPD-Fraktion ergeben haben, bitte Ortsvorsteher Ripplinger um entsprechende Mitteilung.

Des Weiteren erklärt Ortsvorsteher Ripplinger, dass es zu einer Ermittlung der aktiven Besseringer Vereine aus seiner Sicht nicht erforderlich sei eine Abfrage beim Amtsgericht über die in der Rechtsform des „e.V.“ eingetragenen Vereine durchzuführen. Gerade den Ortsratsmitgliedern, als von den Bürgern gewählten Vertretern, sollten alle aktiven Vereine des Ortsteils bekannt sein.

 

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Beschluss:

Der Ortsrat beschließt die von Fraktionsvertretern erarbeitete Beschlussvorlage für Wahlperiode 2024/2029. Die in der Sitzungsvorlage aufgeführten Zuschüsse für die Jahre 2024 und 2025 sollen ausgezahlt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

3

1