19.11.2025 - 1 Bürgeranliegen

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Seitens der Gäste wird an den Rat die Parkplatzsituation am Pfarrzentrum herangetragen. Die Parkplätze gehören dem Bistum, sind jedoch durch offizielles Verkehrszeichen in ihrer Nutzung auf einen Zeitrahmen von 2 Stunden beschränkt. Derzeit werden die Parkflächen aber durch Dauerparker genutzt (Mitfahrerparkplatz oder Anlieger). Das Ordnungsamt hat zuletzt die Zuständigkeit abgelehnt, da es sich nicht um städtische Parkplätze handelt. Das Bistum sei nach Vortrag der Bürgerin hierzu nicht erreichbar gewesen. Die Ortsvorsteherin wird sich mit der Stadt und dem Verwaltungsrat der Kirche in Verbindung setzen.

 

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