26.03.2026 - 8 Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Berei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt gem. § 6 Abs. 5 BauGB die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“. Die Begründung und der Umweltbericht werden gebilligt. Der Beschluss der Teiländerungen des Flächennutzungsplanes vom 18.12.2025 wird durch den vorliegenden Beschluss ersetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

41

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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