26.03.2026 - 9 Bebauungsplan „Vordere Rieffstrasse, Teilbereic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Der Stadtrat beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen. Hierzu ist das Ergebnis den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange und den Nachbargemeinden schriftlich mitzuteilen.

 

  1. Der Stadtrat beschließt gem. § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht sowie die vorliegenden Gutachten (Verkehrsgutachten, Auswirkungsanalyse) werden gebilligt. Der Satzungsbeschluss vom 19.12.2026 wird durch den vorliegenden Beschluss ersetzt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

40

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage