27.10.2025 - 5 Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Berei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Verwaltungsmitarbeiterin Bastian führt aus, dass es sich bei dieser Vorlage um die Änderung des zum Kaufland-Gelände gehörenden Flächennutzungsplanes handle. Der räumliche Geltungsbereich sei in dieser Version leicht geändert worden.

 

Der SPD-Fraktionsvorsitzende Guinemer bittet die Verwaltung bei der Umsetzung der Pläne auf die Schaffung von ausreichend vielen Parkflächen sowie eine gute Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit dem Kinderwagen zu achten. Allgemein solle die barrierefreie Erreichbarkeit von der Innenstadt und vom Bahnhof kommend gewährleistet sein.

 

Ortsratsmitglied Adler (FDP) erwidert, dass diese Forderungen bereits in den vorliegenden Vorlagen ausreichend detailliert vorgeschrieben sind.

 

Herr Simon (Gast) erkundigt sich nach dem Verkehrssicherungspflichten im Rahmen der Neuansiedlung von Kaufland und beschwert sich über den Umgang des Besitzers mit dem aktuell noch bestehenden Gebäude.

 

Verwaltungsmitarbeiterin Bastian erklärt, dass die Stadt hier keine Möglichkeit der Intervention habe, da sich das Gelände vollständig in Privatbesitz befinde.

 

Der Vorsitzende versichert der Verwaltung den Hinweis des abgesenkten Bordsteines bei der Einfahrt auf das „Kauflandgelände“ mitzuteilen und um zeitnahe Behebung zu bitten.

 

 

 

 

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Beschluss:

1. Der Stadtrat der Kreisstadt Merzig beschließt die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in die Planung.

 

2. Der Stadtrat billigt den vom Büro Kernplan vorgelegten Entwurf der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße, Teilbereich A“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), der Begründung sowie dem dazugehörigen Umweltbericht.

 

  1. Der Stadtrat beschließt zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung des Bebauungsplanes im Internet, inklusive einer öffentlichen Auslegung, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB auf elektronischem Weg.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

12

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1001405&TOLFDNR=1016860&selfaction=print