27.10.2025 - 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Merzig
- Gremium:
- Ortsrat Merzig
- Datum:
- Mo., 27.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Verwaltungsmitarbeiterin Bastian erklärt, dass es sich bei der Vorlage um den vorhabenbezogenen Bebauungsplan in Bezug zu Tagesordnungspunkt 2 handle. Entgegen der ursprünglichen Intention wurde der Bau eines zusätzlichen Fachmarktes gestrichen. Dem Ortsrat lägen nun die Stellungnahmen und Abwägungen zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vor.
Ortsratsmitglied Adler (FDP) fragt Verwaltungsmitarbeiterin Bastian nach dem Risiko einer rückwirkenden gerichtlichen Aufhebung des Bebauungsplanes aufgrund der Einwände des Betreibers der ansässigen REWE-Märkte.
Verwaltungsmitarbeiterin Bastian erläutert, dass die Verwaltung das Risiko als sehr gering bewertet und stellt klar, dass es sich bei der abgegebenen Stellungnahme um eine erwartbare Reaktion eines Lebensmittelkonkurrenten handle. Stellungnahmen mit ähnlichem Wortlaut seien der Verwaltung bereits bei anderen Projekten von konkurrierenden Lebensmittelhändlern vorgelegt worden.
Beschluss:
- Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten, in der beigefügten Anlage (Abwägungsvorschlag) aufgelisteten Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und soweit abwägungsbeachtlich entsprechend dem in der Anlage ersichtlichen Abwägungsvorschlag beschlossen.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Vollsortimentmarkt Rieffstraße“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung, wird gebilligt und gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, wie auch die Bürgerinnen und Bürger, die Stellungnahmen abgegeben haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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844,3 kB
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11,8 MB
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