27.10.2025 - 10 Prüfung der Einrichtung einer Verkehrsberuhigun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Merzig
- Gremium:
- Ortsrat Merzig
- Datum:
- Mo., 27.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Guinemer hat im Vorfeld der Sitzung folgende Fragen an den Ortsvorsteher gerichtet:
Frage 1: Gibt es weitere Straßen oder Streckenabschnitte im Viertel "Gispberg", die noch kein Tempo 30 oder 30er Zone sind? Wie sieht es die Stadt, die 30 Zone an dem ganzen Gebiet zu erweitern? Wäre dies in der "Merchinger Straße" auch denkbar?
Antwort: Aktuell ist auf dem gesamten Gipsberg, außer in der Straße „Zum Gipsberg“ eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h angeordnet. In der Straße „Zum Gipsberg“ ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung von ebenfalls 30 km/h aus Sicht des Baubetriebshofes wegen des Winterdienstes nicht möglich.
Frage 2: Diesen Antrag sehen wir positiv als SPD-Fraktion, denn wir engagieren uns für eine Beruhigung des Verkehrs in Wohngebieten. Dieser Antrag hat aber für Anregung bei der Bevölkerung gesorgt, die sich auch vor der Haustür eine Tempo 30 Strecke wünscht, wie in etwa in der Waldstraße. Wie sieht es die Verwaltung mit eine 30er Zone in diesem Gebiet? Inwiefern ist die Verwaltung bereit weitere Straßen als 30er Zonen auszugestalten?
Antwort: Er ist sehr verwundert darüber, inwiefern dieser Antrag für einen solchen Wunsch in der Bevölkerung gesorgt haben soll. Nach aktuellem Stand sind die Sitzungsunterlagen noch nicht öffentlich einsehbar. Wie in einer der vergangenen Sitzungen von Verwaltungsmitarbeiter Arno Jung mitgeteilt wurde, gibt es konkrete rechtliche Erfordernisse um eine Geschwindigkeitsbeschränkung anordnen zu können. Diese Erfordernisse sind nach aktuellem Stand in der „Merchinger Straße“ nicht gegeben. In der Waldstraße wurde auf Höhe der Schulen bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet worden. Ob Planungen für die Implementierung weiterer Tempo-30-Zonen oder anderer Geschwindigkeitsbeschränkungen bestehen, ist ihm zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Reaktionen der Verwaltung auf diesen Antrag sind erst nach dessen Beschluss zu erwarten.
Der Vorsitzende fasst den Sachverhalt kurz zusammen. Anwohner hätten ihn auf die gefährliche Verkehrssituation in der Straße „Zum Gipsberg“ aufmerksam gemacht. Die Ortspolizei habe bereits Messungen in der betroffenen Straße durchgeführt, welche ein sehr hohes Verkehrsaufkommen und zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen ergeben haben. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung unterliege normalerweise hohen rechtlichen Hürden, hier sei jedoch von Vorteil, dass eine neue Kindertagesstätte in der Straße ansässig sei. Der Vorsitzende wirbt bei den Mitgliedern um Zustimmung für seinen Antrag. Die ausführliche Begründung könne der Vorlage entnommen werden. Die Bedenken des Baubetriebshofes, dass aufgrund der Räumfahrzeuge keine flächendeckende Geschwindigkeitsbegrenzung angeordnet werden kann, könne durch eine Vorfahrtsregelung entkräftigt werden.
Ortsratsmitglied Wolf (CDU-Fraktion) erkundigt sich nach den bestehenden Regelungen und sieht das größte Problem in der Straße „Zum Gipsberg“ in den zahlreichen, parkenden Autos am Straßenrand.
Fraktionsvorsitzende Guinemer (SPD-Fraktion) befürwortet die angestrebten Maßnahmen und würde sich die Anordnung einer Tempo-30-Zone auf dem gesamten Gipsberg wünschen. Die Argumente des Baubetriebshofes halte er nicht für nachvollziehbar.
Ortsratsmitglied Adler (FDP) hat rechtliche Bedenken hinsichtlich der Einrichtung einer Tempo-30-Zone über den gesamten Gipsberg und beantragt daher über die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung um die Kindertagesstätte und die flächendeckende Geschwindigkeitsbeschränkung über die Straße „Zum Gipsberg“ getrennt abzustimmen. Dem Antrag wird stattgegeben.
Fraktionsvorsitzender Guinemer (SPD-Fraktion) hinterfragt, ob es sich bei der genannten Einrichtung rechtlich gesehen, tatsächlich um eine Kindertagesstätte handle.
Der Vorsitzende erklärt dazu, dass es sich um eine Tagesmutter handle. Es gebe jedoch einen ähnlich gelagerten Fall im „Steinigen Weg“, welcher nach seinem Wissensstand, die Anerkennung einer Tagesmutter als Grund für die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung begründe. Die Verwaltung werde dies umfassend prüfen. Der Vorsitzende bekräftigt seine Intention die Straße für Kinder sicherer zu machen.
Frau Simon (Gast, Anwohnerin) sei zwar erfreut, dass die Ortspolizei in der Straße „Zum Gipsberg“ Messungen durchgeführt habe, kritisiert jedoch den Standort der Geschwindigkeitserfassung. Ihrer Aussage nach habe ein parkendes Auto am Straßenrand die Autofahrer auf Höhe der Messanlage ausgebremst, sodass die Ergebnisse nur bedingt aussagekräftig seien. Sie gibt ferner zu bedenken, dass „Zum Gipsberg“ die einzige Straße auf dem gesamten Gipsberg sei, in der es bereits in der Vergangenheit zu einem fast lebensbedrohlichen Unfall gekommen sei.
Der Vorsitzende nimmt die Aussagen der Anwohnerin ernst und zeigt sich optimistisch, dass eine Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung, zumindest im Bereich der Kindertagesstätte schnell umzusetzen sei.
Frau Licht (Gast, Anwohnerin) gibt zu bedenken, dass der Kurvenradius von vielen Autofahrern nicht richtig eingeschätzt werde. Es sei bereits zu Situationen gekommen, in denen Fußgänger auf dem Gehweg plötzlich in die Vorgärten der Anlieger ausweichen mussten, um einem Unfall zu entgehen. Die hohe Anzahl an Fahrzeugen, die die Leitplanke streifen sei zudem ein starkes Indiz für die Gefährlichkeit der Kurve und die Gefährdung der Anwohner.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
|
12 |
0 |
0 |
Beschluss 2:
Der Ortsrat beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob in der Straße „Zum Gipsberg“ eine komplette Tempo-30-Zone für die gesamte Straße eingerichtet werden kann.
Abstimmungsergebnis:
|
Ja-Stimmen |
Nein-Stimmen |
Enthaltungen |
|
11 |
0 |
1 |
