17.09.2025 - 4 Beschluss der Teiländerung des Flächennutzungsp...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorsitzende stellt das Thema vor und verweist auf die an den Ortsrat übersandten Unterlagen. Sie begrüßt Herrn Nägler von Ökostrom Saar und übergibt ihm das Wort, um den Hintergrund zu diesem Tagesordnungspunkt zu erläutern.

Herr Nägler erklärt den Teil 4a. Hier solle der übermittelte Abwägungsvorschlag beschlossen werden. Im Teil B sei eine Flächennutzungsplanteiländerung angestrebt, um Baurecht für die jeweiligen Flächen zu schaffen.

Der Ortsrat Mechern hat über beide Punkte getrennt abgestimmt.

Ortsratsmitglied Braun fragt nach dem vorliegenden Einwand eines Bürgers zur Zuwegung nach und ob das Thema Zuwegung mit dem Beschluss auch schon beschlossen werde.

Herr Nägler erläutert, dass es nur einen Einwand eines Bürgers gebe, aber dieser sich auf eine Fläche bezogen habe, welche nicht betroffen sei. Die Zuwegung sei im Beschluss nicht enthalten. Diese sei, wie die Kabeltrasse, in einem eigenen Genehmigungsverfahren zu betrachten. In den nächsten Monaten solle zusammen mit der Stadt und dem Ortsrat besprochen werden, wie die Zuwegung später wieder hergerichtet werden solle. Außerdem stehe auch noch eine Verlängerung der Gerlfanger Straße bis zur Anlage 3 im Raum, über diese später die Straße vom landwirtschaftlichen Verkehr entlastet werden könne.  

Der Ortsrat äußert seine Bedenken, dass durch den Ausbau der Straßen hier eine „Renn-   strecke“ entstehen könne, hier sollte ggf. eine Schranke mit in Betracht gezogen werden. Hier müsse im weiteren Verfahren eine praktikable Lösung unter Einbezug der Landwirtschaftlichen Betriebe gefunden werden.

 

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Beschluss:

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten, in der beigefügten Anlage (Abwägungsvorschlag) aufgelisteten Anregungen und Hinweise aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB seitens der Bürgerinnen und Bürger, sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und aus der Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und soweit abwägungsbeachtlich entsprechend dem in der Anlage ersichtlichen Abwägungsvorschlag beschlossen.
  2. Die Teiländerung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des „Sondergebiet Windenergienutzung südwestlich Mechern“ wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis 4a:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

1

Abstimmungsergebnis 4b:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

7

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

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