17.09.2025 - 2 Verpflichtung eines Ortsratsmitglieds

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Die Vorsitzende verpflichtet Jürgen Reimringer gemäß § 74 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 KSVG durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit.