01.09.2025 - 2 Stellplatzsatzung für die Kreisstadt Merzig; Be...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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OV Rehlinger erklärt, dass die Stellplatzsatzung dringend geändert werden müsse, da die seit Frühjahr geltende neue LBO keine Stellplätze mehr vorschreibt. Andernfalls könnten Bauherren Gebäude beantragen und errichten, ohne Stellplätze nachweisen zu müssen.

Silke Jager merkt an, dass die Ausgleichszahlungen, die zu leisten sind, wenn keine Stellplätze nachgewiesen werden, extrem hoch seien. OV Rehlinger erwidert, dass diese Höhe notwendig sei. Wären die Ausgleichszahlungen deutlich niedriger oder würden gar nicht erhoben, würde jeder ohne Stellplätze bauen. Außerdem müsse die Kommune mit diesen Geldern Parkflächen vorhalten und instandhalten.

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Beschluss:

Der Entwurf der Stellplatzsatzung für die Kreisstadt Merzig wird inklusive Begründung und dazugehörigen Anlagen gebilligt und auf Grundlage des § 85 Abs. 1 Ziffer 8 der Landesbauordnung (LBO) als kommunale Satzung beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1001389&TOLFDNR=1016463&selfaction=print