01.09.2025 - 2 Möglicher Verkauf einer Waldfläche in den Stadt...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Ortsrates Besseringen
- Gremium:
- Ortsrat Besseringen
- Datum:
- Mo., 01.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Grundstücksvorlage
- Federführend:
- 321 Gebäude- und Grundstücksmanagement
- Beschluss:
- abgelehnt
Ortsvorsteher Ripplinger stellt die Vorlage der Stadtverwaltung vor und übergibt zur weiteren Erläuterung an den Fachbereichsleiter der Stadtverwaltung. Dieser erläutert ausführlich die Geschehnisse, die zu einer Beendigung des bisherigen Interessenbekundungsverfahren (IBK) und der Neuausschreibung eines wortgleichen IBK verantwortlich seien. Aus Sicht der Stadtverwaltung sei diese Vorgehensweise erforderlich, um Rechtssicherheit herzustellen.
Ortsratsmitglied Lorenz (SPD) verliest folgenden Wortbeitrag: „In der Diskussionsveranstaltung des NABU am 20.08., im Bürgerhaus Besseringen hätte Herr Bürgermeister, Christian Bies darauf hingewiesen, dass der Stadtrat letztendlich über den Waldverkauf zu entscheiden hätte. Was er allerdings nicht anmerkte, sei folgendes: Bevor der Stadtrat über einen Tagesordnungspunkt zu entscheiden habe, erstellt die Verwaltung in der Regel zu jedem TOP eine Sitzungsvorlage. Darin gebe sie auch regelmäßig ihr Votum zu der Thematik ab und begründe diese. Wenn die Verwaltungsleitung jetzt scheinbar versuche, sich hinter dem zu erwartenden Votum des Stadtrates „zurückzuziehen“, sei dies für ihn nicht akzeptabel, lässt Raum für weitere Diskussionen und Führungsqualität vermissen. Er könne nachvollziehen, dass die Verwaltung angesichts der prekären Haushaltslage der Kommunen dringend Einnahmequellen brauche und händeringend danach suche. Allerdings dürfe sie dann auch nicht versäumen alle Einnahmequellen auszuschöpfen. Insofern räche es sich auch jetzt noch, dass in der Vergangenheit auf Initiative der Verwaltungsleitung, z.B. mindestens eine Einnahmequelle „verschenkt“ worden sei. In den Anfangsjahren seiner Mitgliedschaft im Stadtrat sei der Forsthaushalt immer defizitär gewesen. Dies hätte sich im Laufe der Zeit glücklicherweise geändert, so dass, der Forsthaushalt inzwischen Gewinne abwerfe. Wenn man nun aber nach Einnahmequellen suche, dann sei es seiner Auffassung nach durchaus nicht zielführend, wenn man einen Bereich verkaufen möchte, aus dem auch Einnahmen zu erzielen seien. Unabhängig davon sollte die Wohlfahrtwirkung des Waldes allen Bürgerinnen und Bürgern erhalten bleiben und nicht an einen Einzelnen verkauft werden. Insofern werde er grundsätzlich gegen den möglichen Verkauf und damit auch gegen den Beschlussvorschlag in der Sitzungsvorlage stimmen.
Verwaltungsmitarbeiter Gasper merkt hierzu an, dass der städtische Forst keine Gewinne abwerfe. Der tatsächliche Holzeinschlag bliebe in den letzten Jahren immer deutlich unter dem im Haushaltsansatz geplanten Werten zurück.
Ortsratsmitglied Schuh (FWM) merkt an, dass bei knappen städtischen Kassen gespart werden müsste, statt Wald zu verkaufen.
Ortsratsmitglied Lefèvre (CDU) erkundigt sich nach dem zeitlichen Ablauf. Er wundere sich darüber, dass bei der ersten Beratung im Ortsrat seitens der Verwaltung nichts darüber gesagt worden sei, dass das IBK von der Stadtverwaltung nur vorgeschlagen werde, weil ein konkretes Angebot zum Kauf der besagten Fläche vorläge.
Naturschutzbeauftragter Hans-Dieter Pinter wird nach der Diskussion im Ortsrat Besseringen das Wort erteilt. Er spreche sich klar gegen den Verkauf des Waldes aus.
Beschluss:
Der Stadtrat hebt das mit Beschluss vom 03.04.2025 in Gang gesetzte Interessenbekundungs-verfahren „Möglicher Waldverkauf in den Stadtteilen Besseringen und Merzig“ auf.
Gleichzeitig beschließt der Stadtrat, dass die Grundstücke in der Gemarkung Besseringen, Flur 13 Nr. 11, Meerpuhl, groß 133.563 qm, Flur 13 Nr. 1, Heidegrube, groß 527,580 qm und Gemarkung Merzig Flur 1 Nr. 1/2, Gemeindewald, Teilfläche groß ca. 9261 qm, Flur 1 Nr. 1/8, Gemeindewald, Teilfläche groß ca. 134.491 qm in einem neuen Interessenbekundungs-verfahren zu den in dem Bekanntmachungstext dargestellten Kriterien ausgeschrieben werden.
