01.09.2025 - 2 Stellplatzsatzung für die Kreisstadt Merzig; Be...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ortsvorsteherin trägt die Problematik vor, die sich aufgrund des Wegfalls zur verpflichtenden Schaffung von Stellplätzen nach erfolgter Novellierung der Landesbauordnung für das Saarland (LBO) ergeben wird. Mit der Abschaffung einer solcher Regelung verstärkt sich das ohnehin schon schwierige Thema Parkplätze innerhalb der Ortskerne.

Sie begrüßt das Vorhaben der Stadtverwaltung, von der Möglichkeit des Erlasses einer Stellplatzsatzung mit dem vorliegenden Entwurf Gebrauch zu machen und somit innerhalb der Städte und Gemeinden eine Regelung zu finden, die die Schaffung einer ausreichenden Zahl an PKW-Stellplätzen auf den Grundstücken gewährleistet. Der fließende Verkehr und damit die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs sollen dadurch nicht stärker gefährdet werden.

Christian Jeschke trägt vor, dass der von der Stadtverwaltung erarbeitete Schlüssel für die Stellplatzverordnung weder ausreichend noch nachvollziehbar sei. Nach seiner Auffassung sei es sinnvoll hier ganze Zahlen zu nehmen. Gerade bei der Bebauung des Schlossparks habe man in der Vergangenheit festgestellt, dass die Parkflächen nicht ausreichend für die Wohneinheiten seien. Pro Wohneinheit sei mit zwei Autos zu rechnen, da in jeder Wohneinheit zwei erwachsene, berufstätige Personen wohnen und diese meist (insbesondere in unserem ländlichen Raum) jeweils ein eigenes Auto haben. Eine Begründung dafür, die Zahl von 1,5 Stellplätzen auf 1,2 Stellplätze pro Wohneinheit zu senken, sei aus der Vorlage nicht ersichtlich.

Im offenen Austausch diskutiert der Rat über die Möglichkeit, für Hilbringen mehr Stellplatzflächen in der Satzung festzulegen. Im Ergebnis kommt man zu dem Schluss, dass ein Verankern von mehr Stellplatzflächen als zuletzt von der UBA gefordert, nicht in der Satzung verankert werden kann, es sollten aber zukünftig auch nicht weniger sein.

Da es sich vorliegend um eine Anhörung des Rates handelt, entscheidet der Rat sich dazu, diese Satzung in dieser Form abzulehnen und rät der Verwaltung, die zuletzt gebräuchliche Regelung von 1,5 Stellflächen pro Wohneinheit zu übernehmen.

 

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Beschluss: 

Der Entwurf der Stellplatzsatzung für die Kreisstadt Merzig, sowie die dazugehörigen Begründungen und Anlagen werden durch den Rat abgelehnt, stattdessen favorisiert der OR Hilbringen den Status Quo der Stellplatzregelung und die damit zuletzt durch die UBA festgesetzten 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit beizubehalten.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1001380&TOLFDNR=1016379&selfaction=print