30.10.2025 - 1 Einwohnerfragestunde

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Es liegen keine schriftlichen Anfragen vor. Aus den Reihen der Zuschauer ergibt sich eine Wortmeldung, welche den Tagesordnungspunkt 8 betrifft.

 

Der Vorsitzende erklärt, dass gemäß § 18 der Geschäftsordnung des Stadtrates Fragen und Äußerungen, die sich auf Tagesordnungspunkte derselben Sitzung beziehen, unzulässig sind.

Er werde aber auf diesen Punkt eingehen und hoffe, dass die offenen Fragen beantwortet werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, werde er sich im Nachgang der Sitzung mit der Wortmelderin in Verbindung setzen.