04.09.2025 - 8 Förmliche Festlegung des ISEK-Gebietes „Erweite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende spricht zur Vorlage und unterstreicht, dass diese Festlegung viele Vorteile für Immobilieninhaber mitsichbringe und es in einigen Jahren keine Abrechnungsbescheide für sie geben werde. Aus diesem Grund sei bewusst ein einfaches Sanierungsgebiet ausgewählt worden, um weitere finanzielle Belastungen auszuschließen zu können.

 

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Beschluss:

Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen gemäß der beiliegenden Beschlussvorlage sowie die Übernahme des Abwägungsergebnisses in das ISEK mit den Vorbereitenden Untersuchungen inkl. Rahmenplan (ISEK-Plan) sowie in den Bericht über die Gründe, die die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes rechtfertigen (im ISEK enthalten) wird beschlossen.

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des ISEK-/Sanierungsgebietes „Erweiterung Innenstadt Merzig“ in der Kreisstadt Merzig, Kernstadt, wird gem. beigefügtem Satzungstext einschließlich Lageplan beschlossen (§ 142 BauGB).

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

40

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage