04.09.2025 - 2 Nutzung der internen Meldestelle des Landkreise...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende führt aus, dass der Fachausschuss im Vorfeld die Zustimmung empfohlen habe.

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Beschluss:

Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Durchführung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz sowie der Vereinbarung gemäß § 26 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Durchführung einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zwischen dem Landkreis Merzig-Wadern und der Kreisstadt Merzig wird zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

34

0

4

 

Bei der Abstimmung sind Fraktionsvorsitzender Oehm (SPD-Fraktion) und Stadtratsmitglied T. Schmitt (CDU-Fraktion) nicht anwesend.