04.06.2025 - 2 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bereich Ostbahnhof“ im Stadtteil Merzig wird gem. § 14 Abs. 1 BauGB eine Veränderungssperre beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1001302&TOLFDNR=1015917&selfaction=print