11.02.2025 - 6 Saisonarbeiter 2025

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Ab 2025 fällt die Sauberhaltung der Einzelgrabstellen, des Friedhofs und die Wiese neben der Kirche in die Zuständigkeit des Bauhofs. Dem Saisonarbeiter bleibt damit die Zuständigkeit für den Dorfplatz, das Vereinshaus, den Kindergarten, den alten Friedhof und den Spielplatz. Der Saisonarbeiter kann nur als geringfügig Beschäftigter angestellt werden.

 

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Beschluss:

Achim Görgen löst Jörg Petzold als Saisonarbeiter ab.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

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